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    Jahresbericht 2008 über die Tätigkeit der EVP im Grossen Rat

    Diverses

    Der Verein "Vernunft Schweiz" ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel den Informationsstand der Bevölkerung zu politischen Themen zu verbessern. Der Verein publiziert dazu unter anderem seit bald 4 Jahren zu jeder eidgenössischen Abstimmung kurze Zusammenfassungen mit sämtlichen Änderungen, Auswirkungen und Argumenten von Befürwortern und Gegnern. Die Publikationen sind politisch neutral und haben das Ziel, dass sich jeder Bürger so einfach verständlich und so schnell wie möglich umfassend informieren kann.Dieses Angebot erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Schweizweit nutzen knapp 100 Gemeinden diese Publikationen, um ihre Jungbürger über die Abstimmungen zu informieren.

    http://www.vernunft-schweiz.ch

    Glossar zu den kantonalen Behörden im Thurgau

    1. Der Regierungsrat

    Er ist die ausführende = exekutive Behörde und besteht aus 5 Mitgliedern. Früher wurde er der „Kleine Rat“ genannt. Er führt die Geschäfte, welche ihm die Verfassung und der Grosse Rat übertragen. Er führt auch die kantonale Verwaltung. Dem Grossen Rat legt er jährlich Rechenschaft ab über seine Amtsführung. Die jetzigen Regierungsräte heissen: Dr. Claudius Graf-Schelling, Bernhard Koch, Hans-Peter Ruprecht, Kaspar Schläpfer und Jakob Stark.

    2. Der Grosse Rat

    Er ist die gesetzgebende = legislative Behörde und hat die Oberaufsicht über den Regierungsrat inne. In den meisten anderen Kantonen wird er Kantonsrat genannt. Er besteht aus 130 Mitgliedern. Diese wurden früher Grossräte und Grossrätinnen genannt. Heute hat sich aber offiziell der Name Kantonsräte und –rätinnen durchgesetzt. Der Grosse Rat bereitet die Geschäfte zuerst in Kommissionen zu 9 – 15 Mitgliedern vor und berät sie anschliessend im Plenum. Die Rede eines Ratsmitgliede während den Beratungen nennt man Votum. Die Geschäfte werden dem Grossen Rat entweder durch die Regierung vorgelegt oder durch persönliche Vorstösse der Grossräte oder -rätinnen angestossen. Es gibt folgende Formen von persönlichen Vorstössen:

    Die Motion: Sie verlangt eine Gesetzesänderung oder eine neues Gesetz. Der Regierungsrat verfasst eine Stellungnahme zur Motion und empfiehlt sie zur Annahme oder Ablehnung. Dann stimmt der Grosse Rat darüber ab. Falls der Rat der Motion zustimmt, muss der Regierungsrat sie bearbeiten, auch wenn er ihre Ablehnung beantragt hatte. Anschliessend kommt das Geschäft in die Kommission, zuletzt in den Grossen Rat zur weiteren Bearbeitung.

    Der Antrag: Er verlangt ein Konzept, einen Bericht oder eine Untersuchung. Er unterliegt den gleichen Abläufen wie die Motion.

    Die Interpellation: Sie verlangt eine schriftliche Antwort vom Regierungsrat auf ein Thema, welches zusammen mit der Antwort im Rat diskutiert wird, sofern die Mehrheit des Rates das will.

    Die Einfache Anfrage: Sie verlangt eine schriftliche Auskunft, welche im Rat nicht diskutiert wird.

    3. Die kantonalen Gerichte

    Sie sind die richterliche = judikative Behörde. Ihre Mitglieder werden vom Grossen Rat gewählt.

    4. Vernehmlassungen

    Bei wichtigen Geschäften gibt der Regierungsrat den betroffenen Organisationen, Verbänden und den Parteien die Gelegenheit, zum Entwurf des Geschäftes Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen nennt man die Vernehmlassungsantworten. Der Regierungsrat sichtet sie nach Eingang und nimmt Teile davon in seine Botschaft auf, welche er dem Grossen Rat zur Behandlung zustellt. Das Vernehmlassungsverfahren ermöglicht es den Parteien, Organisationen und Verbänden, in einem frühen Stadium Einfluss zu nehmen auf die Geschäfte. Später können sie nur noch über einzelne Kantonsräte oder –rätinnen Einfluss nehmen und, am Schluss, nur noch ja oder nein sagen, falls es zur Abstimmung kommt.


    Im weiteren verweisen wir auf die Tagespresse:

    Thurgauer Zeitung http://www.thurgauerzeitung.ch
    Tagblatt http://www.tagblatt.ch