Bericht zur Grossratssitzung vom 03.05.2017

Bericht zur Grossratssitzung vom 03.05.2017

Kantonsrat Wolfgang Ackerknecht berichtet aus dem Grossen Rat

  • Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vöbel (2. Lesung)

Ein Antrag über den Schutz von Enten wurde grossmehrheitlich abgelehnt, vor allem mit dem Argument, dass der Schutz und die Schonzeiten für wildlebende Säugetiere und Vögel im Bundesgesetz genügend umfassend geregelt sind. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz an der nächsten Sitzung – auch im Sinne der EVP - gutgeheissen wird. Damit wäre die Baujagd grundsätzlich verboten, wobei das Departement aus besonderen Gründen Ausnahmen bewilligen kann. Dies könnte z.B bei Seuchen der Fall sein.

Lesen Sie hier das Votum von Doris Günter


 

  • Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Volksschule (Eintreten, 1. Lesung)

Die Wogen der 2 ½-stündigen Debatte gingen hoch. Gegner und Befürworter des Frühfranzösisch argumentierten oft mit gleichen Argumenten: Auf dieser Seite, dass die Belastung für die Kinder in der Primarschule schon hoch genug sei und der Deutschunterricht aufgrund der schlechten Ergebnisse Ende der Schulzeit Priorität haben müsse. Die Gegenseite betonte, dass die Schüler in der Sekundarschule stark gefordert seien und Vorkenntnisse in Französisch hilfreich seien. Mehrere Votanten betonten, dass die Einheit durch diese Gesetzesänderung nicht gefährdet sei, da es lediglich zu einer Umlagerung komme. Mit 68 zu 53 wurde auf das Geschäft eingetreten. In der Detailberatung wurde die Streichung des Artikels über die Verlegung des Französisch-Unterrichts auf die Sekundarstufe mit 64 zu 53 abgelehnt. Auch die Rückweisung an den Regierungsrat fand keine Mehrheit. Sie hätte ermöglicht, dass das Gesetz verbessert werden könnte. – Jetzt wird sich weisen, ob das Geschäft an der 2. Lesung eine Wende erfährt, um das Frühfranzösisch beizubehalten.

Lesen Sie hier das Votum von Doris Günter


 

  • Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen (Eintreten, 1. Lesung)

Überraschend kam um 12.10 noch dieses Geschäft zur Behandlung. FDP und SVP sahen in der Gesetzesänderung hauptsächlich wirtschaftliche Nachteile für die Firmen, sie wollten nicht Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilen. Die CVP/EVP-Fraktion betonte die Bedeutung der Familien, die mit Kindern hohe finanzielle Verpflichtungen hätten. Trotz allen Stimmen aus unserer Fraktion wurde mit 64 zu 55 nicht auf das Geschäft eingetreten. Damit wurde eine Chance der Wertschätzung zugunsten der Familien vertan. ½ der anderen Kantone hat höhere Zulagen. Die Kosten für die Firmen wären vertretbar gewesen. Dank der guten Kassenlage hätte der Prämiensatz nur um 0,1 oder 0,2 % erhöht werden müssen. Für Verunsicherung hat beigetragen, dass die vom Volk abgelehnte USRIII-Abstimmung mit der Erhöhung der Familienzulagen verbunden war. USRIII hätte die Firmen entlastet, weshalb höhere Prämien eine Verrechnung ermöglicht hätten. – Die EVP bedauert den Ausgang der Abstimmung.

Lesen Sie hier das Votum von Elisabeth Rickenbach

 


Aus Zeitgründen kamen nicht zur Sprache:

Motion ‚Standesinitiative zum Ausschluss des Palmöls aus dem Freihandelsabkommen mit Malaysia‘.

Motion ‚Anpassung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage?.

 

W. Ackerknecht, EVP-Grossrat