Bericht zur Grossratssitzung vom 11.01.2017

Bericht zur Grossratssitzung vom 11.01.2017

Hansjörg Haller berichtet aus der Grossratssitzung vom 11. Januar

Die Traktandenliste mit 6 Punkten wurde in einer Halbtagssitzung behandelt.

1. Legte Marina Bruggmann ihr Amtsgelübde ab, weil sie in den Rat nachgerutscht ist.


2. Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Berufsbildung und die Mittelschulen (Sekundarstufe II)
Ein sperriger Titel, wie öfter in der Gesetzgebung. Bei der Änderung dieses Gesetzes geht es darum, dass vor wenigen Jahren die Anlehre durch EBA-Ausbildung esetz wurde. EBA heisst Eidgenössische Grundausbildung mit Berufsattest). Diese Ausbildung ist anspruchsvoller, als die Anlehre.
Zudem wurde in der Zwischenzeit die Kriterien für eine IV-Ausbildung verschärft. Zwischen IV-Lehre und EBA ist die Lücke grösser geworden.
Nun soll der Kanton ein niederschwelliges Ausbildungsangebot machen. Vier Tage arbeiten in einem Betrieb und ein Tag Schule in dem sie geschult werden in Umgangsformen, Sicherheitsaspekten, etc  Die erste Vorlage wurde mit Stichentscheid des Grossratspräsidenten an die Regierung zurückgewiesen, weil etliche Fragen noch ungenügend geklärt waren.
Die nun vorliegende Gesetzesvorlage ist kompatibel mit Bundesrecht; und aus einem Attest wurde ein individueller Leistungsnachweis.
Die CVP/EVP Fraktion unterstützt Grossmehrheitlich dies Vorlage, weil sie Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung auf ihrem Niveau zu absolvieren und so die Chancen erhöht, sich im 1. Arbeitsmarkt integrieren zu können. Zudem wirkt sie auch selbstwertfördernd und entlastet nicht zuletzt die Sozialausgaben der Gemeinden. Eine Person pro Jahr, die den Schritt schafft, rechtfertigt um ein Mehrfaches die Ausgaben für die Ausbildung.
In der ersten Lesung war die Vorlage unbestritten. Ich hoffe, dass sie auch in der 2. Lesung ohne Probleme unverändert genehmigt wird.

 

3. Gesetz betreffend die Aufheben des Gesetzes über die Ausübung des Viehhandels.

Dieses Gesetz ist überflüssig geworden, weil es sich auf ein Bundesgesetz bezieht, das nicht mehr existiert. Um ein Gesetz aufheben zu können, muss ein Aufhebungsgesetz erlassen werden. Dieses wurde ohne „wenn und aber“ durchgewunken.

 

4. Interpellation von Stefan Geiges „Reaktorstoffdeponien für den Kanton Thurgau“
Die jetzige Deponie in Kehlhof ist in 3 Jahren voll und muss ersetzt werden. Nun liegt eine Standortanalyse für Altishausen vor, die alle notwendigen Kriterien erfüllt. Reaktorstoff hat nicht mit Atomkraft zu tun, sondern mit Stoffen, die noch reagieren, auch Hausmüll reagiert bei der Vergärung.
Aus den Baukreisen wurden starke Bedenken geäussert, weil der Standort von einer ausserkantonalen Firma betrieben werden soll. Zudem wurde der immense Lastwagenmehrverkehr kritisiert.
Frau Regierungsrätin Carmen Haag versicherte, dass hier noch keine Bewilligung erteilt wurde. Sie will die Einwände aufnehmen und prüfen, ob ein Konsortium die Reaktorstoffdeponie betreiben könnte. Vermutlich wird uns dieses Geschäft später weiter beschäftigen.

Die übrigen zwei Traktanden wurden nur ganz kurz behandelt und bei der Anti-Littering-Kampagne betont, dass vor allem die Gemeinden gefordert sind.

Hansjörg Haller, Kantonsrat, Hauptwil