Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz)

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft. Es wurde an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen. Mit der STAF werden die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften (Domizil-, Verwaltungs- und Holdinggesellschaften) abgeschafft. Die Kantone müssen ihr kantonales Steuerrecht zur Umsetzung der STAF-Vorlage per 2020 anpassen. Mit der vorliegenden Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, StG; RB 640.1) erfolgt diese Anpassung.

 

Die Delegierten der EVP Thurgau haben an ihrer Parteiversammlung vom 09. Dezmeber 2019 die Nein Parole gefasst.

 

Lesen Sie hier die Botschaft des Regierungsrates zur Änderung des Steuergesetzes.