Ja zur Kulturlandinitiative

Im August 2016 wurden die Zwillingsinitiativen "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft" im Grossen Rat zulasten von zwei Gegenvorschlägen abgelehnt. Die Initianten akzeptierten die abgespeckten Versionen und zogen ihre Initiativen zurück.

Kantonale Abstimmung vom 12. Februar 2017

Im August 2016 wurden die Zwillingsinitiativen "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft" im Grossen Rat zulasten von zwei Gegenvorschlägen abgelehnt. Die Initianten akzeptierten die abgespeckten Versionen und zogen ihre Initiativen zurück.

Die Gesetzesinitiative hätte die erweiterte Nutzung des Nichtbaugebiets stark eingeschränkt und gefordert, dass Neubauten die vollständige Ausschöpfung der zulässigen Nutzung hätten nachweisen müssen. Mit dem Gegenvorschlag hat der Grosse Rat mit 91 gegen 21 Stimmen gutgeheissen, das Planungs- und Baugesetz mit zwei neuen Paragraphen zu erweitern. Einerseits können Gemeinden neu Bestimmungen über eine Mindestausnützung festlegen. Andererseits darf nach Anpassung des kantonalen Richtplans die dannzumal festgesetzte Gesamtfläche des Siedlungsgebietes bis zum 31. Dezember 2040 nicht vergrössert werden.

Der Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative hingegen kommt am 12. Februar 2017 vors Volk. Der Initiativtext erhält dabei nur eine kleine Anpassung. § 77, Absatz 2 lautet: Sie (Kanton und Gemeinden) sorgen für die Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes. Das Wort ‚Schutz‘ wurde gestrichen, um damit landwirtschaftliche Bauten ausserhalb des Siedlungsgebietes nicht zu gefährden. Der erweiterte Verfassungstext verlangt neu von Kanton und Gemeinden die  zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbauung des Bodens. Zudem soll eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen erfolgen.

Wolfgang Ackerknecht, Kantonsrat, Frauenfeld    

 

Weiter Informationen finden Sie hier: www.kulturlandinitiativen.ch