Bericht zur Grossratssitzung vom 22.11.2017

Kan­tons­rä­tin Eli­sa­beth Ricken­bach berich­tet aus dem Gros­sen Rat.

Zu Beginn ver­liest Gross­rats­prä­si­den­tin Heidi Grau das Rück­tritts­schrei­ben von Kan­tons­rä­tin Christa Kauf­mann (CVP) per 30. Nov. 2017.

  • Ersatz­wahl des Gene­ral­staats­an­walts für den Rest der Amts­dauer
    Mit 111 von 128 Stim­men wurde Ste­fan Haff­ter gewählt.
     
  • Vor­an­schlag 2018 und Finanz­plan 2019-2021
    Von allen Frak­tio­nen war das Ein­tre­ten zum  Vor­an­schlag 2018 und Finanz­plan unbe­strit­ten. Wir EVP’ler emp­fin­den es als ein soli­des Bud­get.

    Aus dem Votum der CVP/EVP-Fraktion: „Die Erfolgs­rech­nung ergibt eine schwarze Null und dies jetzt im drit­ten auf­ein­an­der­fol­gen­den Jahr. Die Mass­nah­men der LÜP haben gewirkt. Die Net­to­in­ves­ti­tio­nen lie­gen im Bereich der Vor­ga­ben ähn­lich wie letz­tes Jahr. Der Regie­rungs­rat strebt kein höhe­res Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men an; ob er nicht gele­gent­lich dazu gezwun­gen wird, ist abzu­war­ten. Wie schon in den zwei Vor­jah­ren oder genauer gesagt nach den aus­ser­or­dent­li­chen Ein­nah­men 2014 und 2015 ist das Ergeb­nis der Gesamt­rech­nung bei einer Selbst­fi­nan­zie­rung von 25.8 % und einem Selbst­fi­nan­zie­rungs­grad von 48 % nega­tiv; es hat sich aber immer­hin um 11 Mio. ver­bes­sert. Der mit­tel­fris­tige Selbst­fi­nan­zie­rungs­grad von über 100 % ver­dankt sich denn auch nur den Wer­ten von 2014/2015.  Posi­tiv sieht es auf der Ver­mö­gens­seite aus. Obwohl das Net­to­ver­mö­gen um 27 Mio. sinkt, blei­ben dort noch 330 Mio. Fran­ken. Bei einem Ziel von 260 Mio. gibt es  noch Luft nach oben.“                                                                                                                                            Die gesetz­li­chen Vor­ga­ben konn­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Das hohe Ver­mö­gen, vor­läu­fig blei­bend tiefe Zin­sen und seit 3 Jah­ren lang­sam stei­gen­der Bilanz­über­schuss sowie ein stets gleich­blei­ben­des Ver­hält­nis von bud­ge­tier­ten Stel­len zur Thur­gauer Bevöl­ke­rung wür­den ein lang­sa­me­res Spar­tempo zulas­sen. Des­halb ist nur bedingt nach­zu­voll­zie­hen, wes­halb die nöti­gen Spar­mass­nah­men erneut und so rasch als Paket daher­kom­men. Unse­rer­seits stel­len wir fest, dass alle Frak­tio­nen stets auf das struk­tu­relle Defi­zit hin­ge­wie­sen haben, wie ein Mahn­fin­ger, dass Hand­lungs­be­darf besteht bzw. wir ein Pro­blem haben. Der Spar­druck wurde sei­tens des Gros­sen Rates stets hoch gehal­ten, denn alle wol­len einen kom­pe­ti­ti­ven und star­ken Kan­ton. Der Regie­rungs­rat hat des­halb gehan­delt. Die Ver­wal­tung hat sich der Her­aus­for­de­rung gestellt und Vor­schläge aus­ge­ar­bei­tet.Nun liegt ein 'Paket' vor, das uns nicht recht gefällt. Aber dar­über ist in der Dis­kus­sion über den Bericht HG2020 (Haus­halts­gleich­ge­wicht 2020) zu reden, wel­ches aus Zeit­grün­den auf die nächste Gross­rats­sit­zung trak­tan­diert ist.

    Im Ein­tre­ten zum Bud­get wur­den von den Frak­tio­nen einige Anträge für die Detail­be­ra­tung  der kom­men­den Sit­zung ange­mel­det.
  • „Beschluss des Gros­sen Rates betref­fend indi­vi­du­elle leis­tungs­be­zo­gene Lohn­an­pas­sung (§§ 11 und 35 BVO, §§ 2, 4 und 11 LBV)
    Der Grosse Rat beschliesst die indi­vi­du­elle leis­tungs­be­zo­gene Lohn­an­pas­sung von 1% mit gros­sem Mehr. (EVP ein­stim­mig dafür)

    Der ein­ge­reichte Vor­stoss zur Besol­dungs­än­de­rung wird als­bald im Gros­sen Rat behan­delt, der im Wesent­li­chen dem Regie­rungs­rat die Kom­pe­tenz ertei­len will, zukünf­tig die Lohn­an­pas­sung inner­halb eines Rah­mens bis maxi­mal 1 % vor­zu­neh­men.
  • Gesetz über das Kantons- und Gemein­de­bür­ger­recht (KBüG)
    Ein denk­wür­di­ger Mor­gen liegt hin­ter uns. Wir sind ent­täuscht über die harte, unein­sich­tige Hal­tung der Rats­mehr­heit. In 2. Lesung wurde mit ver­schie­de­nen Anträ­gen erneut aus­gie­big über das Sprach­ni­veau im §6 Abs. 2, 2. Satz gefigh­tet. Aus unse­rer Sicht ‚lei­der‘, fin­det nun eine schweiz­weit ein­ma­lig hohe Sprach­hürde Ein­zug ins Gesetz: B1 schrift­lich / B2 münd­lich. Die SVP, FDP und EDU obsieg­ten fast geschlos­sen mit 65 zu 53 Stim­men, wobei sich die glp mehr­heit­lich der Stimme ent­hielt, weil sie keine Nive­aufest­set­zung im Gesetz haben woll­ten. Auch uns wäre es lie­ber gewe­sen, wenn das Niveau auf Ver­ord­nungs­stufe geklärt wor­den wäre, jedoch wurde dies ver­un­mög­licht und wir prä­fe­rier­ten den Vor­schlag B1/B1 im Gesetz, wel­cher nun unter­lag.

    Wei­ter im §6 Abs.2, 4. Satz wurde der Antrag der FDP mit 76:34 Stim­men gut­ge­heis­sen: Die Gemein­den wer­den ver­pflich­tet, dass die Kan­di­da­ten die Kennt­nisse der ört­li­chen, kan­to­na­len und schwei­ze­ri­schen Lebens­ver­hält­nisse mit­tels bestan­de­nen Test vor­zu­le­gen haben.  

    Der Rest des Geset­zes war unbe­strit­ten zur Fas­sung nach 1. Lesung.
  • Das Gesetz betref­fend die Ände­rung des Geset­zes über die Fami­li­en­zu­la­gen pas­sierte die  2. Lesung ohne Dis­kus­sion  und ohne Gegen­stimme.
     
  • Beschluss des Gros­sen Rates über den teil­re­vi­dier­ten kan­to­na­len Richt­plan (Stand Juni 2017)
    Bei die­sem Geschäft reichte die Zeit nur für das Ein­tre­ten, wel­ches beschlos­sen wurde. Die Detail­be­ra­tung und Beschluss­fas­sung muss auf die nächste Sit­zung ver­scho­ben wer­den.

    Meh­rere Anträge wur­den von allen Frak­tio­nen für die Detail­be­ra­tung ange­kün­digt. Damit hat der Richt­plan einen schwe­ren Stand. Er kann nur als Gan­zes geneh­migt oder nicht geneh­migt wer­den. Anträge zur Nicht­ge­neh­mi­gung kön­nen nur die­je­ni­gen Kapi­tel oder Abschnitte betref­fen, die sich nicht auf den Richt­plan als Gan­zes aus­wir­ken. Im Falle einer Annahme eines sol­ches Antra­ges würde auto­ma­tisch der gesamte Richt­plan nicht geneh­migt.
  • Nicht behan­del­tes Trak­tan­dum: Bericht Haus­halts­gleich­ge­wicht 2020 (HG2020)

Eli­sa­beth Ricken­bach, Kan­tons­rä­tin