Bericht zur Grossratssitzung vom 24.01.2018

Kan­tons­rä­tin Eli­sa­beth Ricken­bach berich­tet aus dem Gros­sen Rat.

118 Gross­räte waren zuge­gen. Und das Geschäft HG2020 beschäf­tigte uns bereits wäh­rend der 3. Sit­zung.

  • Bericht Haus­halts­gleich­ge­wicht 2020 (HG2020) Fort­set­zung Dis­kus­sio
    Mass­nah­men im DEK:
    1
    2 Votan­ten ergrif­fen das Wort zum einen oder ande­ren oder meh­re­ren Punk­ten. Die Meis­ten spra­chen zur Mass­nahme «Ver­zicht auf münd­li­che Auf­nah­me­prü­fun­gen an Mit­tel­schu­len: Weg­fall Exper­ten­kos­ten», «Kür­zung Bei­trag 2 an über­be­trieb­li­che Kurse», sowie «Ver­zicht auf Leis­tungs­ver­ein­ba­rung mit Berufs­be­ra­tung Wil».

    Doris Gün­ter brachte in ihrem Votum (siehe unter Voten aus dem Gros­sen Rat) unsere EVP Mei­nung tref­fend auf den Punkt: Die Mass­nahme Ver­zicht auf münd­li­che Prü­fung… steht schräg in der Thur­gauer Schul­land­schaft seit dem LP 21. Der LP 21 stärkt die münd­li­chen Fähig­kei­ten, die münd­li­che Prü­fung wird nun gestri­chen. Diese Mass­nahme hat sehr wohl Aus­wir­kun­gen auf den Unter­richt. Die Schrift­lich­keit wird wie­der Ober­hand gewin­nen, da nur diese abge­fragt wird. Der RR stehe damit zeit­gleich auf dem Gas- und Brems­pe­dal. Zudem unver­ständ­lich für uns ist, dass der Bei­trag 2 bei über­be­trieb­li­chen Kur­sen gestri­chen wird. Die prak­ti­sche Berufs­bil­dung hat in Thur­gau einen hohen Stel­len­wert. Diese soll nicht noch mehr zu Las­ten der Ler­nen­den oder Aus­bil­dungs­be­triebe gesche­hen. Kei­nen Gewinn erken­nen wir mit dem Ver­zicht auf die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung mit der Berufs­be­ra­tung Wil.
    RR Knill meinte, sie habe nun gut zuge­hört, der RR werde ent­schei­den, was gemacht wird. Sie bedau­erte, dass die Berufs­bil­dung in eini­gen Voten ver­sus PH aus­ge­spielt wurde. Die Kos­ten in der Berufs­bil­dung seien in den letz­ten Jah­ren gestie­gen, obwohl die Anzahl der Ler­nen­den sinke.
    Mass­nah­men im DBU:
    RR Haag bedankte sich für die wohl­wol­lende Auf­nahme der Mass­nah­men. Den Input vom Zusam­men­le­gen vom Amt für Denk­mal­pflege und Amt für Archäo­lo­gie nimmt sie ent­ge­gen.

    Zusam­men­fas­send teilte RR Stark mit, dass Ende Februar der Grosse Rat über die Beschluss­fas­sung des RR zum wei­te­ren Vor­ge­hen HG2020 infor­miert wird.
     
  • Gesetz betref­fend die Ände­rung des Geset­zes über die Staats- und Gemein­de­steu­ern (Steu­er­ge­setz):
    Die 2. Lesung erfolgte ohne Wort­mel­dung.
     
  • Thur­gaui­sche Volks­in­itia­tive «Kulturlandschutz/LN/FFF bei Gewäs­s­er­kor­rek­tio­nen»
    Die Initia­tive ver­langt, dass land­wirt­schaft­lich genutz­tes Land bei Gewäs­s­er­kor­rek­tio­nen umfas­send geschützt wird. Damit wider­spricht sie über­ge­ord­ne­tem Bun­des­recht. Die­ses setzt die Prio­ri­tät auf die Rena­tu­rie­rung der Fluss­land­schaf­ten; die Erhal­tung von Land­wirt­schafts­land ist sekun­där. Zudem wird gefor­dert, dass jeg­li­cher Ver­lust mit einem eben­bür­ti­gen Ersatz ersetzt wer­den muss.

    Die vor­be­ra­tende Kom­mis­sion hat des­halb einen Gegen­vor­schlag aus­ge­ar­bei­tet und bei den Initi­an­ten eine schrift­li­che Zusi­che­rung ein­ge­holt, dass diese die Initia­tive zurück­zie­hen, wenn der Grosse Rat den Gegen­vor­schlag annimmt.

    Im Rat wurde zuerst die Gül­tig­keit behan­delt:
    Nach lan­ger Dis­kus­sion wurde sie mit 58:56 für gül­tig erklärt, obwohl der Mehr­heit klar war, dass die vor­lie­gende Initia­tive alle Wahr­schein­lich­keit nach ungül­tig sei. Die Option Gegen­vor­schlag schien aber zu zie­hen. Zusam­men mit einer gros­sen Mehr­heit der CVP setz­ten wir EVP’ler uns für Ungül­tig ein, dies auf­grund der Ver­pflich­tung, die Ver­fas­sun­gen und Gesetze des Bun­des und des Kan­ton Thur­gau zu ach­ten, wie im Amts­ge­lübde abge­ben und nicht poli­ti­schen Spie­len zu ver­fal­len. Zudem woll­ten wir nicht, dass es Schule macht, eine nicht­durch­führ­bare Initia­tive zu lan­cie­ren und dann zu hof­fen, die Kom­mis­sion schaue dann schon, dass es mit­tels Gegen­vor­schlag zurecht­ge­schus­tert wird.

    Mit der Gül­tig Erklä­rung wurde Ein­tre­ten obli­ga­to­risch: Die­ses war unbe­strit­ten. Alle Frak­tio­nen äus­ser­ten, mehr­heit­lich hin­ter dem Gegen­vor­schlag zu ste­hen.

    In der Detail­be­ra­tung wurde zuerst der Gegen­vor­schlag berei­nigt. Die­ser erhielt grosse Zustim­mung, mit einer Gegen­stimme. Im Anschluss wurde die Initia­tive behan­delt, wobei die­ses nach nur einer Wort­mel­dung gross­mehr­heit­lich abge­lehnt wurde und keine ein­zige Zustim­mung erhielt.

    Beschluss­fas­sung: Jetzt hiess es, den Gegen­vor­schlag zu beschlies­sen, was Gross­mehr­heit­lich geschah. Nun wer­den die Initi­an­ten auf­ge­for­dert ihre Initia­tive zurück­zu­zie­hen. Falls dies geschieht, unter­liegt der Gegen­vor­schlag der fakul­ta­ti­ven Volks­ab­stim­mung. Falls nun wider­er­war­ten die Initia­tive nicht zurück­ge­zo­gen würde, fände eine Volks­ab­stim­mung über die Initia­tive und Gegen­vor­schlag statt.
     
  • Ver­ord­nung betref­fend die Ände­rung der Ver­ord­nung des Gros­sen Rates über die Besol­dung des Staats­per­so­nals (Besol­dungs­ver­ord­nung)
    Ein­tre­ten war in allen Frak­tio­nen unbe­strit­ten. Wir sehen diese Ände­rung als Chance und nicht als Affront gegen­über dem Staats­per­so­nal. Die auto­ma­ti­sche Lohn­er­hö­hung störte. Die jetzt vor­lie­gende Fas­sung ist gut und der RR soll ver­ant­wor­tungs­voll den ihm gewähr­ten Spiel­raum nut­zen.

    Für die 1. Lesung reichte die Zeit nicht mehr, die Gross­rats­prä­si­den­tin schliesst um 12.45 Uhr die Sit­zung und ver­schiebt die wei­te­ren Trak­tan­den:
  • IN «För­der­preis Bau­li­che Nach­ver­dich­tung»,
  • IN Post­stel­len­netz im Thur­gau – wie kann ein Kahl­schlag ver­hin­dert wer­den?»,
  • IN «Fol­ge­kos­ten­ver­gleich einer kul­tur­land­scho­nen­den BTS-Variante» auf die kom­mende ganz­tä­gige Sit­zung.