Bericht zur Grossratssitzung vom 24.3.2021

Kan­tons­rä­tin Eli­sa­beth Ricken­bach berich­tet aus dem Gros­sen Rat.

Dring­li­che Par­la­men­ta­ri­sche Initia­tive «Kan­tons­re­fe­ren­dum gegen die Ände­rung des Schwei­ze­ri­schen Zivil­ge­setz­bu­ches (Ände­rung des Geschlechts im Per­so­nen­stands­re­gis­ter) vom 18. Dez. 2020 (BBI 2020, 9931, 9932)

Diese Art von Vor­stoss hat es in sich: Er ergreift das Kan­tons­re­fe­ren­dum und umgeht damit das Unter­schrif­ten­sam­meln. Das emp­fin­den wir stos­send. Aber – das Anlie­gen ist uns sehr wich­tig. Des­halb ent­schie­den wir EVP Kan­tons­räte, der Dring­lich­keit für EIN­MAL ange­sichts der pan­de­mie­be­ding­ten Erschwer­nisse zuzu­stim­men. Dies im Bewusst­sein, dass diese Vor­ge­hens­weise in ers­ter Linie zur Lösung föde­ra­lis­ti­scher Fra­gen gedacht ist, in denen der Kan­ton Thur­gau betrof­fen ist. Schule machen darf die­ses Vor­ge­hen nicht.

Der Rat hiess die Dring­lich­keit mit 63:57 gut.

Regie­rungs­rä­tin Cor­ne­lia Kom­posch nimmt Stel­lung zum Vor­stoss: sie fasst die vom Regie­rungs­rat erstellte Stel­lung­nahme vom 11.9.18 an den Bund zusam­men. Darin bekun­de­ten sie eine kri­ti­sche und ableh­nende Hal­tung. Der Geschlechts­wech­sel soll unter juris­ti­scher Beglei­tung gere­gelt blei­ben und nicht ein­fach vor dem Zivil­stands­be­am­ten.

Anschlies­send wurde im Rat über den Inhalt dis­ku­tiert.

Die Mehr­heit der Frak­tio­nen tei­len die Mei­nung, dass es rich­tig ist, dass das Geschlecht ein­fach hin­ter­legt wer­den kann. Es müsse drin­gend erleich­tert wer­den, da es auf­wän­dig, teuer und psy­chisch belast­bar für die Betrof­fe­nen sei.  Man bedenke die hohe Sui­zi­da­li­tät der Betrof­fe­nen. Eine Rück­än­de­run­gen sei erst ein­mal vor­ge­kom­men.

Doris Gün­ter fasste die gegen­tei­lige Mei­nung so zusam­men in ihrem Votum: 1. Im Alter von 16 Jah­ren hat man genaue, aber auch spon­tan wech­selnde Vor­lie­ben und Abnei­gun­gen und die sexu­elle Ent­wick­lung ist noch nicht abge­schlos­sen. Des­halb ist es für uns zu früh Tür und Tor für den schwer­wie­gen­den Ent­scheid zum Wech­sel der Iden­ti­tät zu öff­nen. Hor­mon­the­ra­pien vor der Puber­tät oder chir­ur­gi­sche Ein­griffe bereits im Sekun­dar­schul­al­ter sind für uns unver­ant­wort­lich.

2. Die Eltern sind ver­ant­wort­lich für die Finan­zie­rung der Aus­bil­dung, ste­hen gerade für all­fäl­lige Schul­den, unter­schrei­ben Ver­träge für die Jugend­li­chen, aber kön­nen zu einem Iden­ti­täts­wech­sel nichts sagen. Das kann für uns nicht sein. Das Fami­li­en­ge­füge soll vom Gesetz­ge­ber wo immer mög­lich gestützt wer­den.

3. Päd­ago­gisch gedacht brau­chen Jugend­li­che in einem geschlecht­li­chen Iden­ti­täts­di­lemma ver­ständ­nis­volle, akzep­tie­rende Beglei­tung. Der Ein­be­zug von psy­cho­lo­gi­scher Beglei­tung und medi­zi­ni­schen Gut­ach­ten scheint uns selbst­ver­ständ­lich dazu­zu­ge­hö­ren. Auf die Länge eines Lebens ist ein Iden­ti­täts­wech­sel ein äus­serst schwer­wie­gen­der Ent­scheid, der aus­ge­reift und mit Unter­stüt­zung des nahen Umfel­des getrof­fen wer­den sollte.

Hier noch ein selbst­er­leb­tes Bei­spiel: wäh­rend mei­ner Aus­bil­dung arbei­tete ich auf der Wie­der­her­stel­lungschir­ur­gie, wo auch Sex-Change durch­ge­führt wurde. Von allen habe ich mitt­ler­weile erfah­ren, dass sie sich sui­zi­diert haben. Dabei waren sie nach den OP’s so glück­lich. Es scheint, dass die Iden­ti­täts­su­che bleibt.

Lei­der unter­lag das Anlie­gen mit 53 ja zu 63 Nein Stim­men was bedeu­tet, dass das Kan­tons­re­fe­ren­dum nicht zustande kam.

 

Gesetze und Ver­ord­nun­gen im Zusam­men­hang mit der Über­prü­fung der Jus­ti­zor­ga­ni­sa­tion

  • Gesetz betr. die Ände­rung des Geset­zes über die Ver­wal­tungs­rechts­pflege (VRG)
  • Gesetz betr. die Ände­rung des Geset­zes über die Ver­ant­wort­lich­keit (Ver­ant­wort­lich­keits­ge­setz)
  • Gesetz betr. die Ände­rung des Anwalts­ge­set­zes
  • Gesetz betr. die Ände­rung des Geset­zes über die Zivil- und Straf­rechts­pflege (ZSRG)
  • Gesetz betr. die Ände­rung des Ein­füh­rungs­ge­set­zes zum Schwei­ze­ri­schen Straf­recht (EG StGB)
  • Gesetz betr. die Ände­rung des Poli­zei­ge­set­zes (PolG)
  • Ver­ord­nung betref­fend die Ände­rung der Ver­ord­nung des Gros­sen Rates über die Gebüh­ren der Strafverfolgungs- und Gerichts­be­hör­den (VGG)

Das umfas­sende Paket der Geset­zes­än­de­run­gen konnte heute mit 109 Ja-Stimmen ohne Gegen­stimme ver­ab­schie­det wer­den. Das Behör­den­re­fe­ren­dum wurde bei kei­nem Gesetz ergrif­fen.

Regie­rungs­rä­tin Cor­ne­lia Kom­posch bedankt sich für die gute Auf­nahme die­ses Pake­tes, das sehr kom­plex und juris­tisch war.

 

Par­la­men­ta­ri­sche Initia­tive: «Prä­mie für die Ver­wen­dung von Holz aus dem Kan­ton Thur­gau»

Rück­zug durch die Initi­an­ten zuguns­ten der iden­ti­schen sogleich im Anschluss trak­tan­dier­ten Motion.

 

Motion: «För­der­bei­träge an Thur­gauer Holz»

Eine Mehr­heit der Gross­räte lehnt mit 68 zu 45 Stim­men die Motion ab (die EVP hat mit einer Ent­hal­tung auch ableh­nend gestimmt). Aus­schlag­ge­bend dafür war, dass eine zusätz­li­che Sub­ven­tion nicht der rich­tige Weg ist. Unten­ste­hend das Frak­ti­ons­vo­tum von Roland Wyss:

Die Motion ver­langt, dass für Bau­ten, bei denen ein­hei­mi­sches und natür­lich ver­ar­bei­te­tes Holz ver­wen­det wird, Bei­träge aus­be­zahlt wer­den. Im Grund­satz ist dies eine gute Idee. Nur wird dadurch der Holz­preis im Thur­gau wirk­lich stei­gen?

Wie die Regie­rung in der Beant­wor­tung schreibt, unter­stützt sie die Wald­wirt­schaft bereits mit ver­schie­de­nen Mass­nah­men wie dem Akti­ons­plan Holz, via För­der­bei­träge für ein­hei­mi­sche Roh­stoffe beim Bau­stan­dart Minergie-ECO oder bei Sturm- und Käfer­holz. Und wie rea­giert der Markt auf sol­che Unter­stüt­zun­gen? Der Preis für Käfer­holz wird dadurch noch tie­fer mit der Begrün­dung der Abneh­mer, dass die­ses Holz ja bereits sub­ven­tio­niert wird.

Bei sei­nen eige­nen Bau­ten wie dem Ergän­zungs­bau des Regie­rungs­ge­bäu­des oder der Turn­halle der Berufs­schule in Frau­en­feld setzt der Kan­ton auf ein­hei­mi­sches Holz. Die Hoff­nung, dass dadurch ein höhe­rer Holz-Preis bezahlt wird, ist zwar nicht Rea­li­tät, trotz­dem ist dies ein posi­ti­ves Signal und soll als Vor­bild für wei­tere öffent­li­che und pri­vate Bau­ten gel­ten.

Die Bewirt­schaf­tung des Wal­des ist kein pro­fi­ta­bles Geschäft mehr. Der Wald an sich hat heute auch eine andere Bedeu­tung als noch vor zwan­zig Jah­ren. Er ist Nah­er­ho­lungs­ge­biet, Luft­rei­ni­ger, pro­du­ziert Sau­er­stoff, bin­det CO2, rei­nigt und spei­chert unser Trink­was­ser und trägt viel zur Bio­di­ver­si­tät bei. Eigent­lich müss­ten wir all diese Auf­ga­ben des Wal­des mehr hono­rie­ren und so wie­derum Anreize für die Wald­pflege schaf­fen. Denn: nur ein intak­ter Wald kann seine Wald­funk­tio­nen auch wahr­neh­men!

Ein wei­te­res Pro­blem der Ent­rich­tung von Bei­trä­gen bei Ver­wen­dung von ein­hei­mi­schem Holz sehen wir in der Zuord­nung der Emp­fän­ger. Wer bekommt wel­chen Anteil? Wird die ganze Lie­fer­kette unter­stützt, also auch Säge­werke oder Rohstoff-Verarbeiter? Bis wann ist Thur­gauer Holz noch ein­hei­misch vor allem dann, wenn für die Ver­ar­bei­tung gar keine loka­len Unter­neh­mun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen? Und wie hoch ist der admi­nis­tra­tive Auf­wand um all dies nach­zu­voll­zie­hen?

Wir ste­hen hin­ter einer Unter­stüt­zung des Thur­gauer Wal­des, erach­tet den Ansatz die­ser Motion aber als fal­sches Vor­ge­hen.

Die Befür­wor­ter sei­tens SVP monier­ten, dass es sehr wohl die finan­zi­elle Unter­stüt­zung vom Kan­ton brau­che, um Import­holz durch ein­hei­mi­sches Holz erset­zen zu kön­nen.

Regie­rungs­rä­tin Car­men Haag attes­tiert, dass die Wald­be­sit­zer stark belas­tet wer­den und der tiefe Holz­preis zer­mür­bend sei. Aber eine zusätz­li­che Sub­ven­tion ist nicht ziel­füh­rend. Label CH-Holz besteht, Label TG Holz ist zu begrüs­sen, aber keine zusätz­li­che Sub­ven­tion.

 

Gesetz betr. die Ände­rung des Geset­zes über die Inkas­so­hilfe für fami­li­en­recht­li­che Unter­halts­bei­träge und die Bevor­schus­sung von Kin­de­rali­men­ten (AliG), 1. Lesung

Diese Geset­zes­än­de­rung regelt die Inkas­so­hilfe und Bevor­schus­sung. Im TG war diese anhin bis 18 Jahre gewährt. In den umlie­gen­den Kan­to­nen ist das Alter höher. Nun soll die Anpas­sung auf 25 Jahre resp. Voll­en­dung einer ange­mes­se­nen Aus­bil­dung gesetzt wer­den und nicht auf die Voll­jäh­rig­keit begrenzt blei­ben. Es braucht einen Schutz der Jugend­li­chen in Aus­bil­dung bis max. 25 Jahre, da es sich um ein Ver­säum­nis der Eltern han­delt und nicht der Jugend­li­che bestraft wer­den soll. Es soll den Jugend­li­chen nicht zuge­mu­tet wer­den, gericht­lich gegen die eige­nen Eltern vor­ge­hen zu müs­sen. Sie sol­len sich auf ihre Aus­bil­dung kon­zen­trie­ren kön­nen.

Wir EVP Kan­tons­räte unter­stüt­zen diese Geset­zesan­pas­sung. Die Jugend­li­chen haben sich diese Situa­tion nicht aus­ge­le­sen und des­halb gilt es sie hier ange­mes­sen zu unter­stüt­zen.

Der SVP ist das Alter bis 25 Jahre zu hoch und sie stel­len den Antrag auf Her­ab­set­zung auf 20 Jahre. Die­ser wurde mit 39 ja zu 74 nein abge­lehnt.

Letzt­end­lich wurde das Gesetz ohne Ände­rung in 1. Lesung mehr­heit­lich ver­ab­schie­det.

 

Richt­li­nien des Regie­rungs­ra­tes für die Regie­rungs­tä­tig­keit in der Legis­la­tur 2020-2024

Es sei die wich­tigste Kom­mis­sion über­haupt, war die Mei­nung eines Kom­mis­si­ons­mit­glie­des. Ich durfte in die­ser Kom­mis­sion mit­wir­ken. Und es ist schon so, es gibt einen ver­tief­ten Ein­blick in die Ziele des Regie­rungs­ra­tes.

Alle Frak­tio­nen neh­men diese Richt­li­nien wohl­wol­lend zur Kennt­nis.

Als Kom­mis­si­ons­mit­glied hielt Roland Wyss das Frak­ti­ons­vo­tum. (siehe unter Voten aus dem Gros­sen Rat).

In der Detail­be­ra­tung nehme ich noch die Cyber­crime im TG in den Fokus sowie die Nach­wuchs­för­de­rung Pflege.

RR Cor­ne­lia Kom­posch zur Cyber­kri­mi­na­li­tät: Die jet­zige Cybercrime-Abteilung ist aktu­ell nicht in der Lage alles abzu­de­cken. Ziel ist, dies zu bewäl­ti­gen. Mit der Umstruk­tu­rie­rung «Lynx» ist es in Umset­zung, aber noch nicht auf der Ziel­ge­ra­den. Sie wol­len in der Kripo eine eige­stän­dige Ein­heit auf­bauen: 14 Stel­len sol­len besetzt wer­den. Davon konnte bis jetzt zwei Corps Stel­len geschaf­fen wer­den.

RR Urs Mar­tin zur Situa­tion der Pflege: Er ist der Mei­nung, dass der Kan­ton nicht allzu viel Ein­fluss auf Lohn haben kann. Aber er will sich bemü­hen, die Situa­tion der Pfle­ge­fach­frauen im Auge zu behal­ten.

Die Regie­rungs­richt­li­nien 2020-2024 wur­den mit 110:0 in zustim­men­den Sinne vom Gros­sen Rat zur Kennt­nis genom­men.

 

Inter­pel­la­tion: «Haus­ärz­te­man­gel im Thur­gau, was tun?»

Bereits im Vor­feld die­ses Trak­tan­dum wurde in den Medien das Thema auf­ge­grif­fen.

Es waren denn auch Ärzte, die auf Kan­tons­räte zuge­gan­gen waren. Dar­aus ent­stand diese Inter­pel­la­tion. Zur Vor­be­rei­tung traf ich mich mit ver­schie­de­nen Kan­tons­rats­ver­tre­ter aus diver­sen Par­teien zum Aus­tausch mit Haus­ärz­ten, Spi­ta­l­ärz­ten, dem Prä­si­den­ten der Ärz­te­ge­sell­schaft Thur­gau.

Es scheint unbe­strit­ten über alle Par­teien, dass der Haus­ärz­te­man­gel reell ist und dies pro­ble­ma­tisch für die Grund­ver­sor­gung ist. Zugleich wurde dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auch bei wei­te­ren Grund­ver­sor­ger wie Apotheker/in und Pflege Fach­kräf­te­man­gel herrscht und es des­halb wich­tig ist, eine hori­zon­tale Zusam­men­ar­beit anzu­stre­ben und nicht nur im eige­nen Gärtli zu wirken/klagen. Auch der Struk­tur­wan­del resp. Berufs­wan­del ist Tat­sa­che: Der Einzelkämpfer-Hausarzt mit einer 80 Stun­den Woche gibt es immer sel­te­ner, Grup­pen­pra­xen und Team­ar­beit sind gefrag­ter. Dies wird aber den Land­pra­xen zum Ver­häng­nis. Grup­pen­pra­xen ermög­licht Teil­zeit­ar­beit. Die Lebens-Arbeits-Form der Hausärzte/Hausärztinnen hat sich gewan­delt.

Für die EVP hielt ich ein Votum (siehe unter Voten aus dem Gros­sen Rat) mit dem Schwer­punkt a) Das bis­he­rige Akti­ons­pro­gramm reicht nicht aus, um mehr Haus­ärzte zu gewin­nen und des­halb ist die Tal­sohle noch nicht beho­ben. Es braucht eine Aus­bil­dungs­of­fen­sive und b) Tax­punkt­wert muss erhöht für Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung zum Ergrei­fen der Haus­arzt­tä­tig­keit. c) Grund­satz­pro­ble­ma­tik, dass, wenn zu wenig Haus­ärzte vor­han­den sind, auch Son­der­auf­ga­ben wie Schul-, Heim-. Bezirks­arzt­auf­ga­ben nicht mehr abge­deckt wer­den kön­nen.

An die­ser Sit­zung wurde rege par­liert, was ja einem Par­la­ment auch zusteht. Aber für drei wei­tere Trak­tan­den reichte die Zeit nicht mehr:   

Inter­pel­la­tion: «Lit­te­ring ein (ernst)zunehmendes Pro­blem – und kein Ende in Sicht»

Inter­pel­la­tion: «Situa­tion von geflüch­te­ten Frauen und Mäd­chen im Kan­ton Thur­gau»

Inter­pel­la­tion: «Pfle­ge­fi­nan­zie­rung statt Kon­kurs»

 

Zum Sit­zungs­ab­schluss ver­ab­schie­dete Gross­rats­prä­si­dent zwei aus­tre­tende Kan­tons­räte:

Heidi Grau, FDP, war 17 Jahre im Rat, hatte in 14 Spe­zi­al­kom­mis­sio­nen Ein­sitz, war GFK- Prä­si­den­tin und Gross­rats­päsi­den­tin.

Alex Frei, CVP, ver­ab­schie­det sich nach 11 Jah­ren vom Gros­sen Rat. Er wirkte in 21 Spe­zi­al­kom­mis­sio­nen mit.  Mit ihm ver­lie­ren wir ein in Freund­schaft ver­bun­de­nes Frak­ti­ons­mit­glied.