Bericht zur Grossratssitzung vom 29.06.2016

  • Das Amts­ge­lübde von Fede­rico A. Pedraz­zini, Mit­glied des Zwangs­mass­nah­men­ge­richts wurde zur Kennt­nis genom­men.
  • Kan­tons­bür­ger­rechts­ge­su­che:
    2 Schwei­zer­bür­ger und 96 Aus­län­der bean­tra­gen das Kan­tons­bür­ger­recht. Die Jus­tiz­kom­mis­sion hat noch in alter Beset­zung die Anträge geprüft und emp­fiehlt sie dem Gros­sen Rat zur Annahme. Sie wer­den mehr­heit­lich ohne Gegen­stimme auf­ge­nom­men. (EVP stimmte zu).
  • Die Inter­pel­la­tion „Christ­li­che Werte in der Wohl­stands­ge­sell­schaft“ (von sechs Inter­pel­lan­ten aus 5 Par­teien) wurde aus­gie­big und auf viel­fäl­tige Weise über alle Par­teien dis­ku­tiert. Nur die Grü­nen lehn­ten Dis­kus­sion ab, betei­ligte sich aber dann doch mit einem Votum.

    Die EVP äus­serte sich mit KR Hans­jörg Hal­ler.
  • Der Geschäfts­be­richt 2015 der Gebäu­de­ver­si­che­rung Thur­gau wurde mit 112 : 0 geneh­migt (EVP geneh­migt) und die Wahl der Kon­troll­stelle wurde mit 116:0 gewählt (EVP gewählt).

    Die Gebäu­de­ver­si­che­rung ist eine wich­tige Insti­tu­tion im Thur­gau. Eine hohe Trans­pa­renz ihrer Arbeit für die Bevöl­ke­rung erscheint uns wich­tig, damit sie ver­stan­den und akzep­tiert wird. Die Beset­zung des Ver­wal­tungs­rat braucht kom­pe­tente Per­so­nen, wo die Par­tei­zu­ge­hö­rig­keit nach unse­rer Mei­nung eine unter­ge­ord­nete Rolle spie­len soll.
  • Der Geschäfts­be­richt 2015, umfas­send dem Rechen­schafts­be­richt des Regie­rungs­ra­tes und die Staats­rech­nung 2015, sowie Tätig­keits­be­richt des Daten­schutz­be­auf­trag­ten wurde nach etli­chen Wort­mel­dun­gen wel­che gross­mehr­heit­lich wohl­wol­lend waren, ohne Gegen­stimme geneh­migt (EVP geneh­migt).

    Der Kan­ton Thur­gau ist momen­tan auf einem guten Weg mit sei­nen Aus­ga­ben. Mass­nah­men aus der Leis­tungs­über­prü­fung grei­fen. Er darf aber nicht noch mehr Aus­ga­ben an die Gemein­den dele­gie­ren, damit er finanz­mäs­sig gut dasteht. Die Gesund­heits­kos­ten stel­len eine grosse Her­aus­for­de­rung dar. Wir set­zen uns ein, dass nicht aus­schliess­lich in mate­ri­elle Sub­stanz, son­dern in Human­ver­mö­gen inves­tiert wird.
  • Beim Gesetz betref­fend die Ände­rung des Lot­te­rie­ge­set­zes war Ein­tre­ten bestrit­ten, mit 65 : 42 wurde Ein­tre­ten beschlos­sen. Die vor­be­ra­tende Kom­mis­sion hat Ein­tre­ten mit 7:6 abge­lehnt. Grund oder Aus­lö­ser für die Geset­zes­än­de­rung war der ein­ma­lige Vor­fall betr. Kunst­mu­seum Ittin­gen, wo Lot­te­rie­gel­der für die Sanierung/Erweiterung gespro­chen wur­den.

    Die EVP war nach inten­si­vem Abwä­gen schluss­end­lich für Ein­tre­ten, damit die Dis­kus­sion betr. Rege­lung der Finanz­kom­pe­ten­zen im Umgang mit Lot­te­rie­gel­der, wel­che vom Regie­rungs­rat ver­spro­chen wurde, end­lich geführt und Gren­zen defi­niert wer­den kön­nen (aktu­ell keine Kom­pe­tenz­gren­zen für den Regie­rungs­rat).
    In der 1. Lesung wurde der Antrag der Kom­pe­tenz­be­schrän­kung der glp von 1 Mio. für ein­ma­lige Aus­ga­ben und 200‘000 für wie­der­ho­lende zuguns­ten der Regie­rungs­fas­sung von 3 Mio für ein­ma­lige und 1 Mio für wie­der­keh­rende Aus­ga­ben äus­serst knapp abge­lehnt mit 57 : 59 Stim­men (EVP ein­stim­mig für Regie­rungs­fas­sung).
    Die EVP schlug in der Ver­nehm­las­sung eine noch höhere Grenze von 5 Mio für ein­ma­lige und 2.5 Mio für wie­der­keh­rende Aus­ga­ben vor. Zum einen han­delt es sich nicht um Staats­mit­tel, des­halb wären spe­zi­fi­sche und gross­zü­gige Finanz­kom­pe­ten­zen des Regie­rungs­ra­tes ange­bracht. Ziel sollte eine mög­lichst ein­fa­che und spe­di­tive Behand­lung unter­stüt­zungs­wür­di­ger Vor­ha­ben sein. Wir gehen nicht davon aus, dass die Behand­lung von Unter­stüt­zungs­an­trä­gen im Gros­sen Rat zu einer mass­geb­li­chen Qua­li­täts­ver­bes­se­rung bei­tra­gen wird.
  • Die Inter­pel­la­tion Neues Kunst­mu­seum: wie wei­ter? wurde trotz vor­ge­rück­ter Stunde noch aus­gie­big dis­ku­tiert. Ein kla­res Kon­zept mit Klä­rung der Stand­ort­frage betref­fend Kunst­mu­seum wurde gewünscht. Zudem wurde geäus­sert, durch die GPK die bis­her ein­ge­setz­ten Gel­der noch­mals prü­fen zu las­sen.

    KR Eli­sa­beth Ricken­bach, EVP, gou­tiert in ihrem Votum die Ein­sicht des Regie­rungs­ra­tes für ihre Ein­sicht des Fehl­ver­hal­tens. Eine Prü­fung des Stand­or­tes, wenn ein Neu­bau in Erwä­gung gezo­gen wird, ist vor­zu­neh­men. Zual­ler­erst muss die Um-Nutzung von Gebäu­den in Ittin­gen aber neu eva­lu­iert wer­den. Zudem soll geprüft werde, ob die Kir­che wie­der als Kir­che für alle zugäng­lich wer­den kann.
    Die Zusam­men­ar­beit von Stif­tung, tecum als Ort der christ­li­chen Spi­ri­tua­li­tät und Museen Ittin­gen als Ort der Inspi­ra­tion scheint für uns befruch­tend und trägt zu einem Allein­stel­lungs­merk­mal in der Kunst­szene der Schweiz bei, nebst dem Stand­ort Ittin­gen als Bau­denk­mal von natio­na­ler Bedeu­tung. Wol­len wir die­ser ein­ma­li­gen Kom­bi­na­tion in unse­rem Land Sorge tra­gen und Prio­ri­tät geben?


Ver­fasst: Eli­sa­beth Ricken­bach, Kan­tons­rä­tin