EVP Thurgau: Nein zur KESB-Initiative, Ja zum Referendum gegen die Überwachung von Versicherten

Die Absicht der Initi­an­ten, die Fami­lie zu stär­ken, ist eine Mogel­pa­ckung. Die Par­tei­lei­tung und der Vor­stand der EVP Thur­gau stel­len sich ent­schie­den gegen die KESB-Initiative, da dadurch die KESB in ihrer Funk­tion geschwächt und in ihren Auf­ga­ben beschnit­ten würde. Die KESB muss Kin­der und hilf­lose Men­schen vor Ver­wahr­lo­sung, Gewalt, krank­haf­tem oder kri­mi­nel­lem Ver­hal­ten in Fami­lie oder Heim schüt­zen. Das ist eine anspruchs­volle, oft belas­tende Auf­gabe, die unsere Wert­schät­zung ver­dient. Die KESB-Initiative prä­sen­tiert mit dem Pri­mat der Fami­lie eine Lösung, die der Rea­li­tät nicht gerecht wird. Die Initia­tive for­dert, dass Kin­der immer deren nächste Ver­wandte als Bei­stand erhal­ten müs­sen – eine para­doxe For­de­rung, wenn man bedenkt, dass  Miss­hand­lung und sexu­el­ler Miss­brauch oft inner­halb der Fami­lie pas­siert.

 

Hin­ge­gen ruft die Kan­to­nal­par­tei der EVP dazu auf, das Refe­ren­dum gegen die Über­wa­chung von Ver­si­cher­ten zu unter­zeich­nen (www.versicherungsspione-nein.ch/www.grundrechte.ch). Das neue Gesetz würde Ver­si­che­run­gen Bild- und Tonauf­zeich­nun­gen auf­grund von vagen Annah­men - erlau­ben. Die heu­ti­gen Mög­lich­kei­ten nach Straf­ge­setz und Straf­pro­zess­recht genü­gen voll­auf. Es kann nicht sein, dass die Ver­si­cher­ten unter Gene­ral­ver­dacht gestellt wer­den, ohne dass eine rich­ter­li­che Über­prü­fung der Mass­nahme gewähr­leis­tet ist. Der Per­sön­lich­keits­schutz ist höher zu gewich­ten, wes­halb wir das Gesetz ableh­nen.

 

4.6.18/W. Acker­knecht, Prä­si­dent EVP Thur­gau