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Newsartikel

Flexibler Energiefond

Chris­tian Stri­cker

Wir erle­ben aktu­ell einen Schul­ter­schluss der beson­de­ren Art in Zusam­men­hang mit dem fle­xi­blen Ener­gie­fonds. Worum geht es?

Heute kann der Energie-Fonds des Kan­tons Thur­gau bis maxi­mal 22 Mil­lio­nen Fran­ken geäuf­net wer­den; dies der Bei­trag des Kan­tons, in der meis­ten För­der­be­rei­chen kom­men zum Fran­ken des Kan­tons zwei Fran­ken des Bun­des dazu! Diese Rege­lung ist nicht nur unnö­tig – kein ande­rer Fonds des Kan­tons kennt eine starre Ober­grenze – sie ist auch hin­der­lich.

Ein Bei­spiel: Mit einem Ertrags­über­schuss von 131.7 Mil­lio­nen schloss die Jah­res­rech­nung des Kan­tons 2021 ab. Der Ener­gie­fonds konnte nur mini­mal bis 22 Mil­lio­nen auf­ge­stockt wer­den – dies, obschon die ein­hei­mi­sche Ener­gie­pro­duk­tion und -effi­zi­enz nun höchste Prio­ri­tät hat: Putins Ukraine-Krieg, unsi­chere Ener­gie­ver­sor­gung der EU und damit der Schweiz, aber auch die Kli­ma­ziele.

Mit der Geset­zes­än­de­rung, über die wir abstim­men, fällt diese Ober­grenze weg. Damit ist noch kein Fran­ken mehr an För­der­gel­dern gespro­chen. Aber der Grosse Rat hat bei Bedarf und guten Rech­nungs­ab­schlüs­sen die Mög­lich­keit, den Ener­gie­fonds stär­ker zu äuf­nen.

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