Bericht zur Grossratssitzung vom 19. März 2025

Bericht zur Grossratssitzung vom 19. März 2025

Berichterstatter: Kantonsrat Roger Stieger

T1 Änderung des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRG), der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals – 2. Lesung

Unser EVP-Spezial-Kommissionspräsident, Mathias Dietz, hat die drei Gesetzesänderungen ohne eine Wortmeldung der Anwesenden im Rat vertreten. Die zweite Lesung wurde im Schnellverfahren abgeschlossen.

 

T2 Bevölkerungsschutz BSG - 2. Lesung

Es wurden zwei Anträge eingereicht. Der erste Antrag fordert eine Änderung der Darstellung des Gesetzes, die die politische Gemeinde eigenständig berücksichtigt (Antrag Annahme). Der zweite Antrag verlangt, dass die politische Gemeinde ausdrücklich als mitbestimmend betreffend die Erhebung einer aussergewöhnlichen Lage aufgeführt wird. Dieser Antrag wurden jedoch mit einem eindeutigen «Nein» abgelehnt. In Krisensituationen müssen die Abläufe einfach und klar sein. Jede Gemeinde ist bereits klar im Führungsstab vertreten.

 

T3 Änderung des TG KVG (Ambulante Versorgung und Pflegefinanzierung) – 1. Lesung

Bei dieser Gesetzesänderung handelt es sich um einen Vorschlag zur Finanzierung der ambulanten Versorgung und Pflege. Ziel ist es, die Handhabung und Finanzierung, die Restkosten fair zu verteilen. Einige private Spitex-Organisationen betreiben "Rosinenpickerei", indem sie nur die lukrativen Aufträge annehmen und weniger rentable ablehnen. Besonders die Wegkosten sollen gerechter gestaltet werden, einschliesslich der Anfahrtskosten (Kilometer- und Zeitaufwand). Bei einer budgetierten Spitex-Leistung, beispielsweise 15 Minuten, spielt die Anfahrtszeit eine entscheidende Rolle. Grössere Spitex-Organisationen haben oft einen umfassenden Versorgungsauftrag und können nicht einfach Aufträge ablehnen. Auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen sollten angemessen für ihre Unterstützung entschädigt werden. Wie kann eine pragmatische und gerechte Lösung für diese Entschädigung gefunden werden? Welche Leistungen sollten privat bleiben und nicht entschädigt werden? 

Votum “Wegzeiten” von Christina Fäsi.

T4 Änderung des Gesetzes über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung

Anreize schaffen, Betriebe in Innovationsfragen unterstützen, gegebenenfalls auch mit einer anstossenden Wirkung zur Weiterentwicklung bewegen. Um was geht es? Gewerbe und Industrie können für ihre Innovationsentwicklung eine Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule oder einer adäquaten Institution eingehen. Die Kosten können über diesen erweiterten Arbeitsmarkt und Innovationsfonds finanziert werden, mit der Hoffnung für die Zukunft, dass sich diese Investitionen rechnen werden. Die Bürokratie solle flach und einfach gehalten werden. Der Rat ist für das Eintreten. Somit beginnt vor dem Mittagessen die erste Lesung des Gesetzes. Wow, so schnell habe ich eine 1. Lesung noch nie erlebt.