Blick aus der Grossratssitzung - 13. August 2025 – Frauenfeld

Blick aus der Grossratssitzung - 13. August 2025 – Frauenfeld

Berichterstatter: Kantonsrat Roger Stieger

Ein Dankeschön an den Hauswart in Frauenfeld für die gekühlte Lüftung. Geschätzte Leserschaft, dies ist eine wichtige Tatsache für uns im Rat an diesem heissen Sommertag. Mit 123 Anwesenden ist der Rat beschlussfähig.

«Ruckzuck» geht es in das erste Geschäft. Drei Rechenschaftsberichte 2024 – Obergericht (Ja117, Nein0), Verwaltungsgericht (Ja116, Nein0), Rekurskommission in Anwaltssachen (Ja114, Nein0). Es wird nicht darüber diskutiert, keine Wortmeldungen in den Geschäften. Es wirkt fast so, als wäre es für uns Anwesende eine Art "Pflichtübung". Diese Situation ist sicherlich auf die wertvolle Vorarbeit der zuständigen Justizkommission zurückzuführen.

 

Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (TG KVG), 1. Lesung

Die Grundlage der Überarbeitung bildet die Verabschiedung der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Im Kern dieser Vorlage geht es schlussendlich darum, dass man die Zuständigkeit für die Zulassung und die Kompetenz zur Festlegung von Höchstzahlen klärt und nur den ambulanten Bereich betrifft. Im Mittelpunkt dieser Vorlage steht die Regelung der Zuständigkeit für die Zulassung der Ärzte (Zulassungssteuerung) sowie die Festlegung von Höchstzahlen. Das eidgenössische KVG behandelt dieses Thema nicht, weshalb mit dieser Vorlage Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Es betrifft ausschliesslich den ambulanten Bereich. Zudem wurde das KVG im Jahr 2022 so geändert, dass die Kantone für die Zulassung verantwortlich sind. In unserem Kanton gibt es eher einen Ärztemangel, als dass eine Zulassungsbeschränkung aktuell wäre.

 

 

Landüberführung Zürcherstrasse 331 / 333 Frauenfeld (Ja115, Nein0)

Der aktuelle Bestand im Landkreditkonto beträgt rund 86 Millionen Franken. Aufgrund einer Höchstgrenze von 80 Millionen Franken ist der Regierungsrat momentan daran gehindert, zügige Immobiliengeschäfte abzuwickeln. Daher bringt der Regierungsrat diesen Antrag für eine umfassende Klärung vor den Grossen Rat: Es geht um den Transfer von zwei Liegenschaften, konkret die Zürcherstrasse 331 und 333 in Frauenfeld, im Wert von 14.300.200 Franken, aus dem Landkreditkonto in das übrige Finanzvermögen. Zudem müssen noch weitere Anpassungen vorgenommen werden, was jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, da sich derzeit etwa 350 bis 400 verschiedene Parzellen im Landkreditkonto befinden.

 

Motion «Zum Schutz und Verständlichkeit der deutschen Sprache» 

Auf die Verwendung von Sonderzeichen innerhalb von Wörtern und Wortgefügen in öffentlichen

und amtlichen Dokumenten verzichtet wird. (Ja42, Nein79)  - In staatlichen Schulen auf die Gendersprache sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Sprachverwendung verzichtet wird (Ja60, Nein61, Enthalt. 2).

Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass in öffentlichen und amtlichen Dokumenten keine Sonderzeichen innerhalb von Wörtern oder Wortverbindungen verwendet werden. Ausserdem soll in staatlichen Schulen auf Gendersprache in der schriftlichen und mündlichen Kommunikation verzichtet werden. Die deutsche Rechtschreibung bleibt gültig, wobei der Schwerpunkt auf einem flüssigen Lesefluss und besserer Verständlichkeit liegt. Im Kanton gibt es unterschiedliche Praktiken: Während die kantonale Verwaltung darauf verzichtet, wird an der Pädagogischen Hochschule (PH) und in der Volksschule teilweise unterschiedlich damit umgegangen, was sogar zu Notenabzügen führen kann. Mit dieser Motion wird eine klare Position und ein einheitlicher Anwendungsansatz gefordert. Wir EVPler sind einstimmig für die «Erheblich Erklärung» der geregelten Sprachanwendung an Schulen. Leider, zwei Stimme zu wenig in der Schlussabstimmung.

 

Motion «Gerichtskostenreduktion bei Begründungsverzicht» (JA111, Nein12)

Die Motion argumentiert, dass erstinstanzliche Gerichte in Zivil- und Strafverfahren unter bestimmten Bedingungen Entscheidungen ohne schriftliche Begründung treffen können. Wenn eine der Parteien dies verlangt, sind die Gerichte jedoch verpflichtet, eine Begründung nachzureichen. Zu diesem Thema gibt es nicht viel zu berichten. Der Rat ist sich einig, dass dies zu einer Verkürzung der Verfahren und einer Entlastung der Arbeitslast der Gerichte führt. Diese Vorlage ist unbestritten und erhält eine breite Unterstützung für die «Erheblich Erklärung».