Die vorliegende Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP) überzeugt die EVP Thurgau sowohl inhaltlich, als auch vom Vorgehen her nicht. Aus Sicht der EVP Thurgau ist es problematisch, wenn grundlegende staatliche Leistungen und politische Zielsetzungen auf Basis einer externen Expertise öffentlich infrage gestellt werden, ohne dass zuvor eine politische Einordnung durch Regierung und Parlament erfolgt ist. Dieses Vorgehen schwächt die institutionelle Glaubwürdigkeit und wirft Fragen zur politischen Verantwortung auf. Im Geschäftsleben wäre solch ein Vorgehen undenkbar!
Eine Stellungnahme zu den einzelnen Massnahmen ist für uns zum aktuellen Zeitpunkt schwierig und wenig sinnvoll. Einerseits gibt es grosse Fragen zur Zuverlässigkeit der angegebenen Kosten, andererseits fehlt bis anhin eine Beurteilung durch die Regierung. Wir fragen uns in diesem Zusammenhang, wer den Lead einnimmt. Aus unserer Sicht wäre dies Aufgabe der Regierung und/oder des Parlamentes (mit Einbezug der GFK) und nicht Aufgabe von den Autoren der ZHAW.
Das gewählte Vorgehen ist nicht nachvollziehbar und politisch unklug. Viele Fragen sind offen, z.Bsp. :
- Wieso fand nicht zuerst eine interne Vernehmlassung statt?
- Wieso wurde das Parlament für eine Erstbeurteilung nicht involviert?
- Wieso hat sich die Regierung noch nicht zur AVP geäussert?
- Welche Konsequenzen zieht man (die Regierung?) aus dem bereits entstandenen Schaden und dem Verlust der Glaubwürdigkeit?
Inhaltlich setzt die AVP aus unserer Sicht die falschen Prioritäten. Einsparungen in den Bereichen Bildung, Umwelt, öffentlicher Verkehr und Soziales treffen ausgerechnet jene Felder, in denen der Kanton langfristig investieren sollte. Hier werden politisch beschlossene Ziele substanziell relativiert. der Eindruck drängt sich auf, dass eine Sparübung missbraucht wird, um politische Anliegen durchzupeitschen, die auf anderen Ebenen keine Mehrheit fanden. Klare Ablehnung erfährt von uns auch jede Form von Kostenverschiebung zulasten von Gemeinden und Schulgemeinden.
Für uns unverständlich ist, dass keine Bewertung des Steuerfusses abgegeben wurde. Dies war zwar nicht explizit verlangt worden. Unbestritten bleibt für uns, dass im 2021 mit 8% eine zu hohe Senkung erfolgte und diese nun um 3% korrigiert werden soll. Das Parlament hat die Erhöhung einmal abgelehnt. Dies kann aber kein Grund sein, dass nicht mehr darüber gesprochen wird. Auch zeigt der aktuelle Abschluss der Rechnung auf, dass die eingeleitete Panik unnötig und verfrüht war.
Aktuell haben wir die Befürchtung, dass die Regierung diesen Empfehlungen blind vertraut und gewillt ist, diese so umzusetzen, zumindest diejenigen, welche im Kompetenzbereich der Regierung sind. Leider haben wir in den letzten Jahren die Erfahrung machen müssen, dass, auch wenn der Rat Budgeterhöhungen macht, diese von der Regierung nicht umgesetzt werden (vgl. Thema «Perspektive», oder «Normkosten»). Gleichzeitig werden unkoordiniert «Spar-Appelle» propagiert, die unter Umständen dazu führen, dass Massnahmen, die mittel- langfristig Kosten elementar senken (z.Bsp. Umlagerung des Verkehrs weg vom MIV) zu wenig zielstrebig umgesetzt werden.
Die EVP Thurgau erkennt, dass es im Staatshaushalt Optimierungspotenzial gibt. Wir sind überzeugt, dass durch noch optimalere Zusammenarbeit innerhalb der Thurgauer Verwaltung weitere Einsparungen möglich sind. Unsere Aussenansicht zeigt oft auf, dass sich die verschiedenen Ämter und Abteilungen zu wenig als Teil des Gesamten sehen, obwohl sie eigentlich für die «gleiche Firma» arbeiten. Die Thurgauer Verwaltung ist im Benchmark gut aufgestellt. Trotzdem gilt es hier Optimierungen sorgfältig zu prüfen. Dass dieser Aspekt in der AVP weitgehend fehlt, ist ein gewichtiger Mangel.
Fazit:
Insgesamt hinterlässt die AVP den Eindruck eines unausgereiften und politisch ungenügend abgestützten Prozesses. Für die EVP Thurgau ist klar: Eine glaubwürdige Finanzpolitik braucht Transparenz, politische Führung und eine ausgewogene Gesamtsicht – nicht vorschnelle Vorschläge mit einseitiger Stossrichtung.
Niederaach, 30. April 2026
Christian Stricker, stellvertretend für
Parteileitung der EVP Thurgau:
- Christian Stricker, Doris Günter, Elisabeth Rickenbach und Thomas Leuch
Kantonsrätinnen und Kantonsräte der EVP Thurgau:
- Elisabeth Rickenbach, Roland Wyss, Christian Stricker, Christina Fäsi, Mathias Dietz und Roger Stieger
Für Auskünfte:
- Christian Stricker, 079 765 21 91; christian.stricker@er-lebt.ch
- Roland Wyss, 079 317 11 96; guggenhuerli@bluewin.ch
- Elisabeth Rickenbach, 077 440 09 44; elisabeth.rickenbach@evp-thurgau.ch