Die Statuten

Die Statuten der EVP regeln die Aufgaben der Geschäftsleitung, des Zentral­vorstands und der Delegiertenversammlung, ebenso Fragen der Mitgliedschaft oder der Finanzierung.

Artikel 1 definiert die EVP: «Die Evangelische Volkspartei ist eine Vereinigung von Menschen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich auf allen politischen Ebenen (Bund, Kantone, regionale Gebiets­körperschaften, Städte und Gemeinden) bei ihren Stellungnahmen zu den öffentlichen Ange­legenheiten und in ihrem persönlichen Einsatz in den Behörden aller Stufen von den Grundsätzen des Evangeliums leiten lassen.»

 

Entwurf Überarbeitung Statuten EVP Thurgau 2023


Statuten der Evangelischen Volkspartei EVP Schweiz

Statuten der Jungen Evangelischen Volkspartei JEVP

Statuten der Evangelischen Volkspartei EVP Thurgau

 

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