Bericht zur Grossratssitzung vom 28.06.2017

Bericht zur Grossratssitzung vom 28.06.2017

Kantonsrätin Elisabeth Rickenbach berichtet aus dem Grossen Rat.

An der heutigen Sitzung sind 123 Kantonsräte anwesend. Auf der Tribüne sind viele Besucher, unter anderem viele der Gesuchsteller für das Kantonsbürgerrecht. Auch seitens PH und Gebäudeversicherung sind Mitglieder anwesend.

  • Die Grossratspräsidentin Heidi Grau teilt unter anderem vor dem ersten Traktandum mit, dass die Motion „Beistandschaften für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA)“ (von Turi Schallenberg und Max Vögeli) abgeschrieben wird. Die Motionäre haben zugestimmt, da der Regierungsrat in der Zwischenzeit mittels Konzept die Anliegen der Motionäre aufgenommen hat. Mitunterzeichnerin Brigitta Hartmann meldet sich zu Wort: sie bedaure, dass keine Diskussion möglich sein soll. Interessenkollisionen von Betreuer und Beiständen bei UMA sind vorhanden. Sie stellt den Antrag, dass die Motion auf dem ordentlichen Weg behandelt wird. Diesem Antrag wurde mit 77 ja zu 39 Nein zugestimmt. Die EVP unterstützte den Antrag.

 

  • Kantonsbürgerrechtsgesuche: 13 Schweizerbürger und 109 Ausländer beantragen das Kantonsbürgerrecht. Die Justizkommission hat die Anträge geprüft und empfiehlt die nun vorliegende Liste dem Grossen Rat zur Annahme. Die Anträge der Schweizer wurden mit 113:0 und die ausländischen Gesuchsteller mit 105:0 Stimmen gutgeheissen. (EVP stimmte zu).

 

 


  • Die Interpellation „Mehr Licht in die Thurmed-Gruppe“ (von Edith Wohlfender und Peter Dransfeld) wurde nach Beantragung auf Diskussion mit 51 Ja zu 40 Nein (EVP war für Diskussion) ausgiebig diskutiert: Es kommen einige Defizite insbesondere in Sachen Transparenz zur Sprache. U.a. wird die Gewinnabschöpfung nicht genug offen kommuniziert.  Die Thurmed AG hat Tochtergesellschaften gegründet, was die Gruppenübersicht erschwert. Trotzdem herrscht die Meinung, dass der Regierungsrat in der Pflicht ist, als Aktionär Informationen zu erhalten Dieser selbst sieht laut Jakob Stark darin nicht allzu grosse Handlungsspielräume.

  • Das  Kreditbegehren von 26‘880‘000 Franken für den Erweiterungsbau 2 der Pädagogischen Hochschule Thurgau in Kreuzlingen wird von der EVP einstimmig, seitens CVP/EVP Fraktion grossmehrheitlich zugestimmt. Doris Günter hielt das Fraktionsvotum… Der Rat selbst hiess es mit 95 ja zu 12 Nein gut. Die Nein-Stimmen beanstanden vor allem die hohen Kosten. Die Vorlage geht nun an den Regierungsrat zur Ausarbeitung für die Volksabstimmung.

Lesen Sie hier das Votum von Doris Günter


  • Das Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Volksschule wird unmittelbar vor der Mittagspause als erledigt abgeschrieben.

 



Am Nachmittag erschienen die Kantonsräte nur noch zu 114. Der Rat ist aber noch beschlussfähig. Folgende Geschäfte waren dann Thema:

 

  • Der Geschäftsbericht 2016 der Gebäudeversicherung Thurgau wurde wohlwollend aufgenommen und mit grossem Mehr genehmigt (EVP genehmigt) und die Eigentümerstrategie wurde  ebenfalls mehrheitlich gutgeheissen (EVP genehmigt).

  • Der Geschäftsbericht 2016, umfassend den Rechenschaftsbericht des Regierungsrates und die Staatsrechnung, sowie Tätigkeitsbericht 2016 des Datenschutzbeauftragten wurde nach etlichen Wortmeldungen welche grossmehrheitlich wohlwollend waren, ohne Gegenstimme genehmigt (EVP genehmigt).

Der Kanton Thurgau ist weiterhin auf einem guten Weg mit seinen Ausgaben. Massnahmen aus der Leistungsüberprüfung greifen. Der Ertragsüberschuss von 1.7 Mio. Franken ist erfreulich. Dass bei der Investitionsrechnung über alle Departemente  Ausgaben aufgeschoben und nicht aufgehoben wurden, trübt nach unserer Meinung das erfreuliche Bild. Die Gesundheitskosten stellen weiterhin eine grosse Herausforderung dar. Wir setzen uns ein, dass nicht ausschliesslich in materielle Substanz, sondern in Humanvermögen investiert wird.


  • Das Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Strassen und Wege wurde aufgrund einer gutgeheissenen Motion geändert, worin der Regierungsrat beauftragt wurde, die Gesetzesgrundlagen so zu ändern, dass für Verkehrsanordnungen vorgängig ein Einsprache- oder Anhörungsverfahren durchgeführt werden kann. Eintreten ist unbestritten, es wird kein Antrag gestellt. Es herrscht Einigkeit, dass ein Gesetz höhere Akzeptanz hat, als eine Verordnung. Die 1. Lesung wird ohne Änderung abgeschossen.

Ein Novum führte die Ratspräsidentin ein. Wohl etwas erstaunt, dass wir so speditiv durch die Nachmittagstraktanden spurteten, wurde bei der 1. Lesung das Gesetzes nicht nur §-Weise, sondern Abschnittweise durchgegangen!

Verfasst: Elisabeth Rickenbach, Kantonsrätin