© 2026 EVP Thurgau, info@evp-thurgau.ch
Pendente Vorstösse
"Umsetzung Veloweg-Gesetz im Kanton Thurgau" (11. März 2024)
Christian Stricker
Die EVP bleibt am Ball in Zusammenhang mit der Umsetzung des Veloweg-Gesetzes. Es gelang, Vertreter aus sämtlichen Parteien zu gewinnen zugunsten einer Interpellation "Umsetzung Veloweg-Gesetz im Kanton Thurgau".
"Verkaufsverbot von Einweg E-Zigaretten"
Elisabeth Rickenbach
EVP reicht Motion zum Verkaufsverbot von Einweg E-Zigaretten im Kanton Thurgau mit breiter Unterstützung aus den Fraktionen ein.
«Mehr Sicherheit auf dem Schulweg – Leuchtwesten für die Thur gauer Schülerinnen und Schüler» (11. September 2024)
Mathias Dietz
Die Sicherheit unserer Kinder und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilneh mer ist uns wichtig.
Abgeschlossene Vorstösse
Einfache Anfrage (Januar 2024): Besuch BBZ für alle Lernenden
Mathias Dietz
Einfache Anfrage von Cornelia Hasler-Roost und Mathias Dietz vom 24. Januar
2024 „Besuch des Bildungszentrums für Wirtschaft Weinfelden für alle Thurgau-
er Lernenden Kauffrau/Kaufmann"
Interpellation Schutz und Prävention im Milieu
Zur Beantwortung
Zur Interpellation
Charta der Religionsgemeinschaften als Grundlage für einen religionspolitischen Dialog
Zur Charta der Religionsgemeinschaften
Einfach Anfrage - Schwarze Lungen lassen sich nicht einfach wegwaschen - Elisabeth Rickenbach
Die Beantwortung und weitere Informationen finden Sie hier.
Motion - Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien mit Kindern - Elisabeth Rickenbach
Die Beantwortung und weitere Informationen finden Sie hier.
Einfache Anfrage - Weniger Fachpersonal für die Pflege - Elisabeth Rickenbach
Die Beantwortung und weitere Informationen finden Sie hier.
Grossratsgeschäfte
Auf folgender Seite haben Sie die Möglichkeit, die Geschäfte des Grossen Rats einzusehen. parlament.tg.ch
Ermordet, weil sie Frauen sind! Im Thurgau - ein politisches Thema?
IN Femizide KR 29.4.26/E. Rickenbach
Sehr geehrter Grossratspräsident, Damen und Herren Regierungs- und Kantonsräte
Bereits im Jahr 2020 habe ich anlässlich der IN «Istanbul-Konvention – Kantonale Analyse und Umsetzung» angeregt, den Bereich der Schutzunterkünfte erneut zu evaluieren. Damals wies ich darauf hin, dass die letzte Evaluation bereits 17 Jahre zurücklag und die damalige Schlussfolgerung – wonach Frauenhäuser für grössere Regionen organisiert werden müssen und der Kanton Thurgau dafür zu klein sei – möglicherweise überholt ist.
Was ist seither geschehen?
Auf Bundesebene ist seither eine deutliche Zunahme schwerer Gewalt festzustellen. (Die vollendeten Tötungsdelikte stiegen von 26 im Jahr 2024 auf 34 im Jahr 2025 (+31 %). Auch die versuchten Tötungsdelikte nahmen von 50 im Jahr 2024 auf 59 im Jahr 2026 zu (+18 %)). Diese Entwicklung zeigt sich ebenfalls im Kanton Thurgau.
Ein im November 2025 im Auftrag der SODK erstellter Überblick kommt zum Schluss, dass das bestehende Angebot an Notunterkünften den Bedarf nicht deckt. Empfohlen werden ein Kapazitätsausbau sowie eine bessere Abstimmung zwischen den Regionen. Zudem sollen Anschlusslösungen geschaffen werden, die Betroffenen – meist Frauen und Kindern – längerfristig begleitetes und betreutes Wohnen ermöglichen.
Auch im Thurgau ist die Nachfrage gestiegen: Die Zahl der Gesuche um Schutzplätze hat zugenommen. Zwar konnten gemäss Regierungsantwort zeitnah Plätze vermittelt werden – was «zeitnah» konkret bedeutet, bleibt jedoch offen.
Gestern bei meiner Arbeit in der Spitex angetroffen: ein Polizeieinsatz in Wigoltingen. Etwas später zu lesen: Mutmassliches Tötungsdelikt an einer Frau. Bei uns – aktueller denn je.
Fazit:
Der Kanton Thurgau benötigt zusätzliche Schutzplätze. Ob diese durch ein eigenes Frauenhaus, durch dezentrale Angebote im Kanton oder durch den Ausbau von Leistungsvereinbarungen für Schutzplätze mit Nachbarkantonen geschaffen werden sollen, ist vertieft zu prüfen. Entscheidend ist, dass Frauen und Kinder in akuten Gefährdungssituationen rasch, direkt und verlässlich Schutz erhalten.
Ich will nicht, dass wir als Zecke wahrgenommen werden bei den Nachbarkantonen, sondern unsere Haus-Aufgaben machen zum Schutz von Frauen und Kindern und Männern. Hier erwarte ich eine Reaktion seitens Regierung.
Femizide - im Thurgau?
Interpellation
IN Femizide KR 29.4.26/Elisabeth Rickenbach
Sehr geehrter Grossratspräsident, Damen und Herren Regierungs- und Kantonsräte
Bereits im Jahr 2020 habe ich anlässlich der IN «Istanbul-Konvention – Kantonale Analyse und Umsetzung» angeregt, den Bereich der Schutzunterkünfte erneut zu evaluieren. Damals wies ich darauf hin, dass die letzte Evaluation bereits 17 Jahre zurücklag und die damalige Schlussfolgerung – wonach Frauenhäuser für grössere Regionen organisiert werden müssen und der Kanton Thurgau dafür zu klein sei – möglicherweise überholt ist.
Was ist seither geschehen?
Auf Bundesebene ist seither eine deutliche Zunahme schwerer Gewalt festzustellen. (Die vollendeten Tötungsdelikte stiegen von 26 im Jahr 2024 auf 34 im Jahr 2025 (+31 %). Auch die versuchten Tötungsdelikte nahmen von 50 im Jahr 2024 auf 59 im Jahr 2026 zu (+18 %)). Diese Entwicklung zeigt sich ebenfalls im Kanton Thurgau.
Ein im November 2025 im Auftrag der SODK erstellter Überblick kommt zum Schluss, dass das bestehende Angebot an Notunterkünften den Bedarf nicht deckt. Empfohlen werden ein Kapazitätsausbau sowie eine bessere Abstimmung zwischen den Regionen. Zudem sollen Anschlusslösungen geschaffen werden, die Betroffenen – meist Frauen und Kindern – längerfristig begleitetes und betreutes Wohnen ermöglichen.
Auch im Thurgau ist die Nachfrage gestiegen: Die Zahl der Gesuche um Schutzplätze hat zugenommen. Zwar konnten gemäss Regierungsantwort zeitnah Plätze vermittelt werden – was «zeitnah» konkret bedeutet, bleibt jedoch offen.
Gestern bei meiner Arbeit in der Spitex angetroffen: ein Polizeieinsatz in Wigoltingen. Etwas später zu lesen: Mutmassliches Tötungsdelikt an einer Frau. Bei uns – aktueller denn je.
Fazit:
Der Kanton Thurgau benötigt zusätzliche Schutzplätze. Ob diese durch ein eigenes Frauenhaus, durch dezentrale Angebote im Kanton oder durch den Ausbau von Leistungsvereinbarungen für Schutzplätze mit Nachbarkantonen geschaffen werden sollen, ist vertieft zu prüfen. Entscheidend ist, dass Frauen und Kinder in akuten Gefährdungssituationen rasch, direkt und verlässlich Schutz erhalten.
Ich will nicht, dass wir als Zecke wahrgenommen werden bei den Nachbarkantonen, sondern unsere Haus-Aufgaben machen zum Schutz von Frauen und Kindern und Männern. Hier erwarte ich eine Reaktion seitens Regierung.
"Umsetzung Veloweg-Gesetz im Kanton Thurgau" (11. März 2024)
Christian Stricker
Koordinierter Umgang mit Staatverweigerern und Reichsbürgern
Interpellation
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich spreche im Namen der Fraktion Die Mitte/EVP und danke den Interpellanten für die gestellten Fragen und dem Regierungsrat für die aufschlussreiche, gute Beantwortung.
Es ist lobenswert, dass sich der Kanton Thurgau seit einiger Zeit aktiv mit dieser Thematik befasst, nicht die Augen verschliesst, dass es einen Leitfaden «Umgang mit Staatsverweigerern» gibt und die Angestellten der Verwaltungen auf breite Unterstützung zählen können, wie die Antwort auf die Frage 3 erläutert.
Dies ist auch wirklich nötig, denn staatsverweigernde Personen – die einen nennen sich auch «Selbstdenker» - akzeptieren nicht, was vom Staat kommt und sprechen von Scheinverwaltungen. Sie machen Behörden das Leben schwer und drohen mit hohen Bussen. Sie nerven Verwaltungen und können bedrohend wirken. Sie nutzen und vernetzen sich auf einschlägigen Plattformen im Internet. Bestehende staatliche Ordnungen sollen destabilisiert werden. Und was besonders besorgniserregend ist: Sie glauben, was sie sagen und leben in einer Parallelwelt.
Wirklich sehr ärgerlich ist, dass die staatverweigernden Personen viele Behörden und Verwaltungen beüben und damit einen erheblichen Aufwand und hohe Kosten verursachen. Schlussendlich zahlen alle Steuerzahlerinnen und -zahler den Mehraufwand, welche staatsverweigernde Personen verursachen.
Ich bin froh und dankbar, dass es im Thurgau gem. der Aussage vom Regierungsrat - mit wenigen Ausnahmen während einer Covid-19-Impfaktion – noch keine (physisch)gewalttätige Übergriffe auf Staatsangestellte gegeben hat. Und trotzdem ist es Besorgnis erregend, dass aufgrund ihres Denkens und ihrer Einstellung staatsverweigernde Personen bei einer subjektiv erlebten Bedrohung zu ihrer «Verteidigung» vielleicht auch zum Mittel der physischen Gewalt greifen könnten. Prof. Dr. Dirk Baier von der ZHAW schreibt dazu in seiner empirischen Annäherung vom 30.3.2023: (Zitat: «So ist die Position der Ablehnung des Staates und des Rechtssystems mit einem Anspruch auf Selbstverteidigung gekoppelt. Dieses Denken trennt zwischen Freund und Feind, womit eine Abwertung des Feindes und damit auch die Legitimation der Gewaltanwendung gegenüber diesem Feind einhergeht.» (Zitat beendet)
Es besteht die These, dass diese Menschen ein ziemliches Defizit bis hin zu gröberen Komplexen mit sich tragen. Und wir wissen alle – dafür müssen wir nicht Psychologie studiert haben – dass diese Defizite und Minderwertigkeitsgefühle ihren Ursprung meist schon in der frühen Kindheit haben. Eigentlich sollte es gar nie zu einer solchen radikal kritischen und ablehnenden Haltung dem Staat und seinen Organen gegenüber kommen. Geben wir also bereits unseren Jüngsten ein gutes Urvertrauen und Angenommensein mit auf den Weg. Schulen wir sie in Staatskunde und zu einem gesunden Demokratieverständnis, lassen wir sie Gemeinschaft in klaren Strukturen und mit festgeschriebenen Regeln positiv und lebensfördernd für alle erleben!
Stefan Manser-Egli forscht an der Universität Fribourg und an der Universität Amsterdam zur staatsverweigernden Szene. Er sagt: «Letztlich geht es um übergeordnete Fragen, um den Gesellschaftsvertrag und darum, ob man sich da dazugehörig fühlt oder nicht.» (Zitat Ende) Das Zusammenleben geht nur mit Regeln. Egoismus und Ichbezogenheit fördern das Zusammenleben nicht.
Da wir leider davon ausgehen müssen, dass diese Staatverweigerer-Mentalität so schnell nicht verschwinden wird und daher Behörden und Verwaltungen auch mim Thurgau weiterhin mit diesem Phänomen konfrontiert sein werden, ist es wichtig, dass Behördenmitglieder und Verwaltungsangestellte genügend geschult und geschützt werden.
Wir alle sind herausgefordert, hinzusehen, hinzustehen und in unserem Einflussbereich zu sensibilisieren. Wir sollen vorleben, wie ein guter Dialog das Zusammenleben fördert und zu mehr Verständnis und Zusammenhalt führen kann. Und auch als politische Parteien haben wir eine wichtige Aufgabe. Zu stark polarisierende, diffamierende, ausgrenzende, rassistische Parolen sind zu vermeiden, und auch auf Ausdrücke, die weit ins Mittelalter reichen, sollte bei Abstimmungsparolen und auf Plakaten verzichtet werden (z.B. «Steuervögte»). Das schürt und ist wenig sachbezogen.
Der Staat und deren Player, Behörden, Parlamente, Regierungen und Verwaltungen sind wertzuschätzen und zu schützen. Sachliche Kritik darf angebracht werden. Sie soll aber immer im konstruktiven Sinne und in einem anständigen Ton sein. Danke, dass wir da alle am gleichen Stick und in die gleiche Richtung ziehen.
6.5.2025/20.5.2025 Mathias Dietz