Bericht zur Grossratssitzung vom 13.02.2019

Bericht zur Grossratssitzung vom 13.02.2019

Kantonsrätin Doris Günter berichtet aus dem Grossen Rat.

Dringliche Interpellation PH Thurgau

Seit der Freistellung des Prorektors der PH sind 10 Wochen vergangen. Sie hat grosse Wellen geworfen. Das Schweigen der Politik zu den Fragen der Mitarbeiter führte zur dringlichen Interpellation.

Im Vertrauen, dass die GFK die Fragen klärt und Sicherheit und Vertrauen wiederherstellen kann, wird die dringliche Interpellation zurückgezogen. Die EVP KR sieht das Geschäft in der GFK am richtigen Ort und begrüsst es, dass die Freistellung mit den begleitenden Umständen genau angeschaut wird.

 

Kantonsbürgerrechtsgesuche:

SchweizerbürgerInnen: 118 Ja – 0 Nein

Ausländische Bewerber: 98 Ja – 4 Nein

 

Interpellation «Kompetenzüberschreitung durch den Archivdienst des Kantons»

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Archivdienst des Kantons werden berechtigte Fragen gestellt.

Aus Sicht der Interpellantin macht das Staatsarchiv des Kantons Archivdienst für Gemeinden und wirbt ohne gesetzliche Grundlage aktiv dafür.

Der Regierungshält fest, dass dies ein befristetes Projekt ist und von daher legitim. Diese Profis sind eine grosse Unterstützung für die Gemeinden.

Die Votanten wünschen eine klare gesetzliche Grundlage und getrennte Rechnungen für diesen kommerziellen Teil des Staatsarchivs, damit klar ist, dass die Bezüger die ganze Rechnung bezahlen.

Die Praktiker rühmen den Archivdienst für Gemeinden als mutigen Schritt zur Lösungsfindung. Archivieren braucht kompetente Personen, damit ist den Gemeinden gedient.

Die Wirtschaftsvertreter warnen vor Vermischung. Die Skeptiker monieren, ein Amt, das mit den laufenden Arbeiten nicht zu Rande kommt, sollte nicht zusätzliche Aufträge übernehmen.

Die EVP KR meinen, dass jede Gemeinde selbst wählen kann, wo und durch wen sie ihre Archivdaten bewirtschaften will.  Es erscheint sinnvoll die vorhandenen Ressourcen aus dem Archivdienst des Kantons zu nutzen.

 

Thurgauische Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung» wird zuerst gültig erklärt. EVP, 5 Ja

Der Thurgau als einer der letzten Kantone entscheidet über das Öffentlichkeitsprinzip gegenüber der Bevölkerung. Dies bringt einen Paradigmenwechsel: Heute bestimmt die Behörde worüber sie informiert. Nachher kann der Bürger bestimmen, was er wissen will. Zukünftig wird die Behörde beweisen müssen, weshalb sie ein Dokument nicht öffentlich machen kann. Dies wird zu Mehraufwand führen, kann aber das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärken.

Das Gesetz kann auch ein Schutz für die Behörde sein, es gibt Vorgaben und ein Gesetz nach dem gehandelt werden kann.

Die Initiative wird zur Annahme empfohlen.