Bericht zur Grossratssitzung vom 22.11.2017

Bericht zur Grossratssitzung vom 22.11.2017

Kantonsrätin Elisabeth Rickenbach berichtet aus dem Grossen Rat.

Zu Beginn verliest Grossratspräsidentin Heidi Grau das Rücktrittsschreiben von Kantonsrätin Christa Kaufmann (CVP) per 30. Nov. 2017.

  • Ersatzwahl des Generalstaatsanwalts für den Rest der Amtsdauer
    Mit 111 von 128 Stimmen wurde Stefan Haffter gewählt.
     
  • Voranschlag 2018 und Finanzplan 2019-2021
    Von allen Fraktionen war das Eintreten zum  Voranschlag 2018 und Finanzplan unbestritten. Wir EVP’ler empfinden es als ein solides Budget.

    Aus dem Votum der CVP/EVP-Fraktion: „Die Erfolgsrechnung ergibt eine schwarze Null und dies jetzt im dritten aufeinanderfolgenden Jahr. Die Massnahmen der LÜP haben gewirkt. Die Nettoinvestitionen liegen im Bereich der Vorgaben ähnlich wie letztes Jahr. Der Regierungsrat strebt kein höheres Investitionsvolumen an; ob er nicht gelegentlich dazu gezwungen wird, ist abzuwarten. Wie schon in den zwei Vorjahren oder genauer gesagt nach den ausserordentlichen Einnahmen 2014 und 2015 ist das Ergebnis der Gesamtrechnung bei einer Selbstfinanzierung von 25.8 % und einem Selbstfinanzierungsgrad von 48 % negativ; es hat sich aber immerhin um 11 Mio. verbessert. Der mittelfristige Selbstfinanzierungsgrad von über 100 % verdankt sich denn auch nur den Werten von 2014/2015.  Positiv sieht es auf der Vermögensseite aus. Obwohl das Nettovermögen um 27 Mio. sinkt, bleiben dort noch 330 Mio. Franken. Bei einem Ziel von 260 Mio. gibt es  noch Luft nach oben.“                                                                                                                                            Die gesetzlichen Vorgaben konnten eingehalten werden. Das hohe Vermögen, vorläufig bleibend tiefe Zinsen und seit 3 Jahren langsam steigender Bilanzüberschuss sowie ein stets gleichbleibendes Verhältnis von budgetierten Stellen zur Thurgauer Bevölkerung würden ein langsameres Spartempo zulassen. Deshalb ist nur bedingt nachzuvollziehen, weshalb die nötigen Sparmassnahmen erneut und so rasch als Paket daherkommen. Unsererseits stellen wir fest, dass alle Fraktionen stets auf das strukturelle Defizit hingewiesen haben, wie ein Mahnfinger, dass Handlungsbedarf besteht bzw. wir ein Problem haben. Der Spardruck wurde seitens des Grossen Rates stets hoch gehalten, denn alle wollen einen kompetitiven und starken Kanton. Der Regierungsrat hat deshalb gehandelt. Die Verwaltung hat sich der Herausforderung gestellt und Vorschläge ausgearbeitet. Nun liegt ein 'Paket' vor, das uns nicht recht gefällt. Aber darüber ist in der Diskussion über den Bericht HG2020 (Haushaltsgleichgewicht 2020) zu reden, welches aus Zeitgründen auf die nächste Grossratssitzung traktandiert ist.

    Im Eintreten zum Budget wurden von den Fraktionen einige Anträge für die Detailberatung  der kommenden Sitzung angemeldet.
  • „Beschluss des Grossen Rates betreffend individuelle leistungsbezogene Lohnanpassung (§§ 11 und 35 BVO, §§ 2, 4 und 11 LBV)
    Der Grosse Rat beschliesst die individuelle leistungsbezogene Lohnanpassung von 1% mit grossem Mehr. (EVP einstimmig dafür)

    Der eingereichte Vorstoss zur Besoldungsänderung wird alsbald im Grossen Rat behandelt, der im Wesentlichen dem Regierungsrat die Kompetenz erteilen will, zukünftig die Lohnanpassung innerhalb eines Rahmens bis maximal 1 % vorzunehmen.
  • Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
    Ein denkwürdiger Morgen liegt hinter uns. Wir sind enttäuscht über die harte, uneinsichtige Haltung der Ratsmehrheit. In 2. Lesung wurde mit verschiedenen Anträgen erneut ausgiebig über das Sprachniveau im §6 Abs. 2, 2. Satz gefightet. Aus unserer Sicht ‚leider‘, findet nun eine schweizweit einmalig hohe Sprachhürde Einzug ins Gesetz: B1 schriftlich / B2 mündlich. Die SVP, FDP und EDU obsiegten fast geschlossen mit 65 zu 53 Stimmen, wobei sich die glp mehrheitlich der Stimme enthielt, weil sie keine Niveaufestsetzung im Gesetz haben wollten. Auch uns wäre es lieber gewesen, wenn das Niveau auf Verordnungsstufe geklärt worden wäre, jedoch wurde dies verunmöglicht und wir präferierten den Vorschlag B1/B1 im Gesetz, welcher nun unterlag.

    Weiter im §6 Abs.2, 4. Satz wurde der Antrag der FDP mit 76:34 Stimmen gutgeheissen: Die Gemeinden werden verpflichtet, dass die Kandidaten die Kenntnisse der örtlichen, kantonalen und schweizerischen Lebensverhältnisse mittels bestandenen Test vorzulegen haben.  

    Der Rest des Gesetzes war unbestritten zur Fassung nach 1. Lesung.
  • Das Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen passierte die  2. Lesung ohne Diskussion  und ohne Gegenstimme.
     
  • Beschluss des Grossen Rates über den teilrevidierten kantonalen Richtplan (Stand Juni 2017)
    Bei diesem Geschäft reichte die Zeit nur für das Eintreten, welches beschlossen wurde. Die Detailberatung und Beschlussfassung muss auf die nächste Sitzung verschoben werden.

    Mehrere Anträge wurden von allen Fraktionen für die Detailberatung angekündigt. Damit hat der Richtplan einen schweren Stand. Er kann nur als Ganzes genehmigt oder nicht genehmigt werden. Anträge zur Nichtgenehmigung können nur diejenigen Kapitel oder Abschnitte betreffen, die sich nicht auf den Richtplan als Ganzes auswirken. Im Falle einer Annahme eines solches Antrages würde automatisch der gesamte Richtplan nicht genehmigt.
  • Nicht behandeltes Traktandum: Bericht Haushaltsgleichgewicht 2020 (HG2020)

Elisabeth Rickenbach, Kantonsrätin