Bericht zur Grossratssitzung vom 23.10.2019

Bericht zur Grossratssitzung vom 23.10.2019

Elisabeth Rickenbach berichtet aus dem Grossen Rat.

Insgesamt sind 124 Kantonräte/innen anwesend.

 

Lange Zeit ist es her, dass die Traktandenliste Änderungsanträge erfährt.

Die Motionäre des 6. Traktandums «Denkmalpflege und Baufachnormen» bitten um Verschiebung, da in der Zwischenzeit Lösungsmöglichkeiten angestossen wurden, die, falls sie zur Konkretisierung kommen, einen Rückzug der Motion bewirken könnte.  Der Rat heisst diese Verschiebung gut.

Der Antrag um Verschiebung von Traktandum 7 «Bericht zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt durch die IV Thurgau» wird nicht goutiert. Die Begründung, dass wegen eines längeren Auslandaufenthalt keine Zeit zur Vorbereitung war und der zweite Motionär heute nicht anwesend ist, wird zurecht nicht mitgetragen.

 

Im 1. Traktandum legte Kantonsrätin Judith Ricklin (SVP) ihr Amtsgelübde ab.

Sie rückt für den zurückgetretenen Matthias Rutishauser nach.

 

Kantonsbürgerrechtsgesuche

226 Personen ersuchen um das Kantonsbürgerrecht, davon 224 Ausländer. In der Detailberatung erfolgte ein Ordnungsantrag, ein Gesuch einer separaten Abstimmung zu unterbreiten sei. Diesem wurde stattgegeben. Die Begründung war befremdlich und grenzte an Persönlichkeitsverletzung, da der Antrag um Rückstellung auf emotionalen Informationen und nicht faktenbasiert erfolgte. (Gemeinden und letztendlich die Stimmbürger sind gefordert, ihre Verantwortung zu übernehmen und bei Unklarheiten Fragen zu stellen/Befürchtungen in Worten kundzutun.) Beurteilt werden können nur Fakten. Dies hat die Justizkommission gründlich getan und zusätzliche Unterlagen eingefordert.

Schlussendlich wurden alle Gesuche gutgeheissen.

 

Interpellation «Missachtung der Ausschaffungsinitiative auch im Thurgau?»

Der Antragsteller merkt an, dass das Volk die Abstimmung zur Ausschaffung angenommen habe und nun wolle er wissen, wie die einzelnen Fraktionen dazu stehen.

Unsere Fraktion ist der Meinung, dass der Titel Missachtung suggeriert und dies so nicht stimmt. Im Thurgau wird der Katalog betr. Landesverweis bei definierten Delikten angewendet. Dass die Richter ihren Handlungsspielraum in Härtefällen nutzen ist in der Logik der Gewaltentrennung richtig. Es kann nicht sein, dass eine Anzahl/Prozentzahl vorgegeben wird, die ausgeschafft werden muss. Zudem ist die Umsetzung der Initiative erst seit 2 Jahren in Kraft. In so kurzer Zeit von einer Tendenz zu sprechen ist nicht seriös.

 

Beschluss des Grossen Rates über die Teilrevision der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

Für alle Fraktionen ist Eintreten unbestritten. Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.

In meinem Votum weise ich darauf hin, dass es folgerichtig ist, dass diese Anpassungen gemacht werden, damit die Solidarität unter den Kantonen wiederhergestellt wird. Es kann nicht sein, dass Standortkantone mit Einrichtungen belastet werden, indem sie durch die Wohnsitzbegründung der Jugendlichen zum Zahler werden. Nun ist der letzte von den Eltern oder eines Elternteils abgeleitete zivilrechtliche Wohnsitz eines Kindes für die Kostenübernahme zuständig.

 

Die Motion « Für einen Denkmalschutz mit Augenmass und bessere Koordination mit den raumplanerischen Zielen» wurde wort- und zeitreich von allen Fraktionen und vielen Einzelsprecher kommentiert.

Roland Wyss hielt das Fraktionsvotum und ergriff erstmalig das Wort im Rat.

Mit 80 Ja zu 28 Nein wurde die Motion erheblich erklärt. Seitens EVP sind wir mehrheitlich der Meinung, dass diese als Chance genutzt werden soll, um Klärungen vorzunehmen. Jedoch soll sie unserer Meinung nach nicht in dieser Schärfe, wie die Motionäre es fordern, umgesetzt werden.

 

Und weil die Zeit dann fortgeschritten war, schloss der Grossratspräsident die Sitzung, ohne das letzte Traktandum behandelt zu haben. Somit erhält die Motionärin nun doch noch ihre gewünschte Zeit, sich seriös vorzubereiten.