Bericht zur Grossratssitzung vom 31. August 2022

Bericht zur Grossratssitzung vom 31. August 2022

Berichterstatter: Kantonsrat Christian Stricker

Insgesamt sind 124 Kantonräte/innen anwesend.

 

 

Wahl eines ausserordentlichen Berufsrichters am Bezirksgericht Arbon

Das Obergericht beantragt die Wahl und Einsetzung eines ausserordentlichen Berufsrichter aufgrund des krankheitsbedingen Ausfalls einer Berufsrichterin in Kombination mit Einschränkungen bei anderen Berufsrichterinnen. Alex Frei soll für längstens sechs Monaten mit einem Pensum von 50% wirken. Bezüglich Anwaltstätigkeit wie Berufstätigkeit haben wir klare Verhältnisse.   

 

Wortmeldungen aus dem Rat bleiben aus, auch bei der Detailberatung. Das Eintreten ist unbestritten. In der geheimen Wahl wird Dr. Jur. Alex Frei mit 121 Stimmen gewählt.   

 

Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals

Ohne Diskussion wird mit 121 Ja zu 0 Nein die Verordnung in der Schlussabstimmung angenommen.

 

Fragestunde

Hanspeter Heeb: „Wann beginnt man im Thurgau mit dem Rückbau der Kreisel zugunsten anderer Lösungen?“ Dominik Diezi: Der Abbau steht nicht an aufgrund der Leistungsfähigkeit und der Sicherheit (Reduktion um 2/3). Zudem benötigen sie weniger Platz als T-Kreuzungen.

Jürg Wiesli: „Zur Zeit steigen die Kosten der Mietwohnungen massiv an – insbesondere bei den Nebenkosten… Sieht der RR Möglichkeiten, um Personen und Familien zeitnah zu unterstützen?“ Urs Martin: Menschen sind abhängig von Heizungsart und Mobilität unterschiedlich betroffen. Eine rechtsstaatliche Möglichkeit für eine gezielte Unterstützung gibt es nicht… je nachdem kann Sozialhilfe oder ein Darlehen bei der Sozialhilfe beantragt werden.

Pagnoncini: „Fahrende bekommen das Recht, sich auf Grundstücken aufzuhalten… Verschiedene Auflagen werden oft nicht beachtet… Im Vergleich sind bei Jugendlagern viele Richtlinien zu beachten… Worin sieht die Regierungsrat ihre Aufgabe zur Beachtung der Auflagen.“ Cornelia Komposch: „Fahrende und Sinti sind als Minderheit anerkannt – im Richtplan ist definiert, dass Land zur Verfügung gestellt werden muss. Bisher konnten ungenügend viele Plätze definiert werden. Ein entsprechendes Merkblatt liegt vor… Für den Regierungsrat besteht kein Handlungsspielraum, da es die politischen Gemeinden und die Privateigentümer betrifft. 

 

Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat

Eintreten

Nach dem Dank an alle Beteiligten verweist Kommissionspräsidentin Judith Ricklin auf die drei Grundelemente der Gesetzesüberarbeitung. Die Umsetzung der Volksinitiative Biodiversität, die Motion Denkmalschutz mit Augenmass sowie die Zwischenergebnisse GEO 2020 wurden im Gesetzesentwurf geregelt. Die Vorlage ist ein gut erarbeiteter Kompromiss, welcher auf die verschiedenen Interessen eingeht und ausgewogen ist.

Alle Fraktionen sprechen sich für Eintreten aus und sind zufrieden mit der Umsetzung mit Augenmass. Während einige eine Reduktion im Hinweisinventars der Denkmalpflege fordern, sehen dies andere als sehr problematisch, vor allem auf der Reduktion aufs Äussere. Zudem wird bemängelt, dass bei denkmalpflegerischen Bauten die Realisierung der PV-Anlagen stark eingeschränkt wird. Gespannt ist man auf den Massnahmenplan zur Biodiversität, welcher hoffentlich viele sinnvolle Projekte enthalten wird. Projekte sollen realisiert werden, sodass die Obergrenze von 24 Mio. nie erreicht wird. Die Umsetzung der Zwischenergebnisse von GEO 2020 wird als gelungen bezeichnet und gibt keinen Anlass zu Diskussionen, unterstreicht aber nochmals das Zusammenhängen der drei Teile.

Ein Gedankenanstoss kommt von Vico Zahnd der der Meinung ist, dass die Finanzkompetenzen der Regierung in diesem Gesetzt verfassungswidrig seien. Die Umsetzung der hohen Ausgaben im Bereich der Biodiversität sei mit den bestehenden Kompetenzen nicht möglich und mache zudem keinen Sinn. Dem widerspricht die Regierung. Das Parlament kann in einem Gesetz Abweichungen zu dieser Regelung beschliessen.

 

Detailberatung

In der Detailberatung macht die Kommissionspräsidentin einige inhaltliche Erklärungen zu diversen Gesetzesartikeln und Ergänzungen zu den Diskussionen.

Zu §20a äussert sich der Schreibende zum Thema Biodiversität, insbesondere zur verbesserungsfähigen Kommunikation und richtet seinen Apell an den Regierungsrat, welcher die Anregung unterstützend entgegennimmt

Zu §21a Abs. 4: wird die Deckelung angesprochen, welche auch eingehalten werden soll. Eventuell wird dazu in der zweiten Lesung ein Antrag folgen.

 

Änderung des Gesetzes über Strassen und Wege

Das Eintreten war bestritten. Es wird mit 98 Ja zu 18 Nein zugestimmt; die EVP stimmt einstimmig dafür. 

 

Der Netzbeschluss wurde 30 Jahre vor sich hergeschoben. Die Geschichte mit der Übertragung der Strassen an die Gemeinden wird aktuell beendet, wenn der Rat den Vorschlägen der Kommission folgt. Die 172km würden nicht an die Gemeinden abgetreten. Denn etwas, das bestens funktioniert, soll man nicht ändern. Wenn Gemeinden auf den Kanton zugehen, so können nach wie vor Strassen abgegeben werden.

Der Langsamverkehr ist aktuell nicht im Gesetz enthalten, muss aber so oder so in den nächsten fünf Jahren bearbeitet werden.

Strassen 1. und 2. Klasse: Welches sind die Kriterien für die Klassifizierung? Dabei geht es nicht um eine «technische Klassifizierung». Die Klassifizierung ist für den Kanton eine Hilfe und bedeutet nicht, dass die Strassen mit unterschiedlicher Priorität gewartet werden.

Neue Verteilung der Strassenverkehrsabgabe: Der Unterhalt der Strassen kostet – die Erhöhung des Anteils für die Gemeinden auf 23% ist angemessen, damit der Kanton anschliessend nicht rigoros priorisieren muss, was nicht im Sinne des Volkes wäre.

Antrag von Peter Bühler zu Artikel 21, Absatz 4: Ergänzung mit der Ziffer 5 «Änderung von Linienführungen von Wanderwegen», damit unbedeutende Änderungen ohne unnötigen bürokratischen Aufwand umgesetzt werden können. Die Herausforderung ist, dass durch diese Regelung Verbände je nachdem gar nichts erfahren würden von einer geplanten Anpassung. Das kann Flachmoore oder Landwirtschaftsbetriebe betreffen. Gleichzeitig sei es mässig klar, ob diese Gesetzesanpassung das Bewilligungsverfahren wirklich beschleunigt.

 

Der Antrag wird mit von einer klaren Mehrheit abgelehnt.

Die Vorlage erfährt somit in der 1. Lesung keine Änderung.

 

Der Grosse Rat beendet seine Sitzung kurz nach halb eins.