Flexibler Energiefond

Flexibler Energiefond

Christian Stricker

Wir erleben aktuell einen Schulterschluss der besonderen Art in Zusammenhang mit dem flexiblen Energiefonds. Worum geht es?

Heute kann der Energie-Fonds des Kantons Thurgau bis maximal 22 Millionen Franken geäufnet werden; dies der Beitrag des Kantons, in der meisten Förderbereichen kommen zum Franken des Kantons zwei Franken des Bundes dazu! Diese Regelung ist nicht nur unnötig – kein anderer Fonds des Kantons kennt eine starre Obergrenze – sie ist auch hinderlich.

Ein Beispiel: Mit einem Ertragsüberschuss von 131.7 Millionen schloss die Jahresrechnung des Kantons 2021 ab. Der Energiefonds konnte nur minimal bis 22 Millionen aufgestockt werden – dies, obschon die einheimische Energieproduktion und -effizienz nun höchste Priorität hat: Putins Ukraine-Krieg, unsichere Energieversorgung der EU und damit der Schweiz, aber auch die Klimaziele.

Mit der Gesetzesänderung, über die wir abstimmen, fällt diese Obergrenze weg. Damit ist noch kein Franken mehr an Fördergeldern gesprochen. Aber der Grosse Rat hat bei Bedarf und guten Rechnungsabschlüssen die Möglichkeit, den Energiefonds stärker zu äufnen.

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