Medienmitteilung vom Thurgauer Komitee

Medienmitteilung vom Thurgauer Komitee

Das überparteiliche Thurgauer Komitee „NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz“ hat sich heute an einer Medienkonferenz in Weinfelden klar gegen das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz ausgesprochen, das am 5. Juni zur Abstimmung kommt. Dieses Gesetz gehört zurück an den Absender. Gefordert werden eine Denkpause und eine vertiefte ethische Debatte. Das überparteiliche Komitee setzt sich zusammen aus Vertretern von CVP, EDU, EVP, SP und SVP.

Das Referendum zum neuen Fortpflanzungsmedizingesetz biete die Chance sich vertieft mit ethischen Fragen auseinander zu setzten. Darüber sind sich die Anwesenden einig. Wie soll sich die Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz entwickeln? Wie sollen ihre Möglichkeiten zur Anwendung kommen. „Dem Volk wird eine Gesetzesrevision vorgelegt, ohne dass eine entsprechende Wertediskussion geführt worden wäre“, bemängeln die Gegner des revidierten Fortpflanzungsmedizingesetzes.

NR Verena Herzog schaut zurück: Lange Zeit wurde in der Gesetzgebung der Schweiz der Schutz und die Würde des beginnenden Lebens ausserordentlich sorgfältig und ethisch abgewogen beachtet. „In kurzer Zeit wird nun aber Scheibchen um Scheibchen abgeschnitten – niemand weiss, wo die Salamitechnik endet, da der Egoismus der Erwachsenen über alles geht“, stellt sie fest. und fragt weiter: „Wo bleibt da das Wohl des Kindes? Wenn die Tür in der Frage der Selektion einmal aufgeklinkt ist, ist der Schritt zum Designerbaby nur noch klein.“

Schutzlose Embryos
Der Bundesrat sei von seiner selbstverständlichen Verantwortung gegenüber dem menschlichen Leben abgewichen. Mit dem Urteil über lebenswertes und lebensunwertes Leben würden wir uns im Bereich der Eugenik bewegen. „Mit diesem Gesetz werden jegliche staatliche Schutzpflichten gegenüber einem Embryo aufgegeben“, hält Dr. Marlies Näf-Hofmann erschüttert fest.

Überzählige Embryonen werden vernichtet
Bis zu 6000 Paare pro Jahr werden zukünftig mit der Präimplantationsdiagnostik Embryonen testen können. Dabei fallen bis zu 10'000 überzählige Embryonen an, die mittels Krykokonservierung tiefgekühlt und später in der Forschung verwendet oder vernichtet werden. Diese Vorstellung bereitet SR Brigitte Häberli grosses Unbehagen und deshalb lehnt sie das Gesetz ab.

Gegen Selektion und Manipulation
Für NR Christian Lohr zielt das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz in Richtung Genmanipulation. Ein Kind nach Mass ist für ihn ethisch nicht vertretbar. Entschieden wehrt er sich gegen Screenings, damit Krankheiten und Behinderungen erkannt und eliminiert werden können. Leistungsverweigerungen der Sozialversicherungen und der Krankenkassen wären dann für die Zukunft absehbar.

Beeinflussung der Wertehaltung
KR Edith Wohlfender zeigt sich besorgt über den Einfluss eines solchen Gesetzes auf die Werthaltung einer Gesellschaft. „Heute integrierten wir Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen. Werden diese unter vermehrtem wirtschaftlichen Druck ausgegrenzt?“, fragt sie sich. Deshalb ist auch für sie eine ethische Debatte zwingend.

Versuche bringen keinen Nutzen
Hellhörig wird KR Marlies Bornhauser, da renommierte Institute für Fortpflanzungsmedizin den Nutzen der Chromosomenuntersuchung für Paare nicht bestätigen können. Embryonen werden bei diesem Vorgang in ihrem Wachstum gestört. Es ist ein Versuch am lebenden Wesen.

Ethik vor Technik
Auch für KR Doris Günter haben diese Screenings als Ziel eine Auslese. Mit der Zustimmung zu diesem Gesetz fördern wir die Selektionsmentalität und stellen das technisch Machbare über das ethisch Verantwortbare. Die medizinische Forschung soll sich auf Prävention, Heilung und Therapie konzentrieren und damit das Leben fördern.

Mit einer Veranstaltung am 17. Mai 2016 im katholischen Pfarreizentrum in Weinfelden soll die ethische Debatte an die Öffentlichkeit getragen werden.

Doris Günter Kantonsrätin EVP, 6.5.2016