«Die EVP setzt sich sehr stark für die Familie ein, denn die Familie ist ein grundlegendes Element für jede nachhaltige Entwicklung des Menschen und der Gesellschaft.»
Markus Ramsauer
Leiter Credit Office
Die Statuten der EVP regeln die Aufgaben der Geschäftsleitung, des Zentralvorstands und der Delegiertenversammlung, ebenso Fragen der Mitgliedschaft oder der Finanzierung.
Artikel 1 definiert die EVP: «Die Evangelische Volkspartei ist eine Vereinigung von Menschen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich auf allen politischen Ebenen (Bund, Kantone, regionale Gebietskörperschaften, Städte und Gemeinden) bei ihren Stellungnahmen zu den öffentlichen Angelegenheiten und in ihrem persönlichen Einsatz in den Behörden aller Stufen von den Grundsätzen des Evangeliums leiten lassen.»
Entwurf Überarbeitung Statuten EVP Thurgau 2023
Statuten der Evangelischen Volkspartei EVP Schweiz
Statuten der Jungen Evangelischen Volkspartei JEVP
Statuten der Evangelischen Volkspartei EVP Thurgau