««Die EVP ist mutig und prägnant im Umgang mit bedürftigen Menschen und einer leidenden Schöpfung. Das gelebte Miteinander begeistert mich immer wieder neu.»»
Christian Stricker
Co-Präsident EVP Thurgau
Die Statuten der EVP regeln die Aufgaben der Geschäftsleitung, des Zentralvorstands und der Delegiertenversammlung, ebenso Fragen der Mitgliedschaft oder der Finanzierung.
Artikel 1 definiert die EVP: «Die Evangelische Volkspartei ist eine Vereinigung von Menschen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich auf allen politischen Ebenen (Bund, Kantone, regionale Gebietskörperschaften, Städte und Gemeinden) bei ihren Stellungnahmen zu den öffentlichen Angelegenheiten und in ihrem persönlichen Einsatz in den Behörden aller Stufen von den Grundsätzen des Evangeliums leiten lassen.»
Statuten der Evangelischen Volkspartei EVP Schweiz
Statuten der Jungen Evangelischen Volkspartei JEVP
Statuten der Evangelischen Volkspartei EVP Thurgau