Menu Home

Vorstösse

Interpellation
Schutz und Prävention im Milieu

Der Regierungsrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wo sieht der RR Handlungsbedarf im Thema Menschenhandel und Prostitution?
  2. Welche Instrumente stehen dem RR zur Verfügung, um sicherzustellen, dass im Kanton Thurgau Personen, welche die Prostitution ausüben vorder Einschränkung ihrer Handlungs- und Entscheidungsfreiheit geschützt sind? Wie wird dies überprüft?
  3. Wie kann der RR sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen menschenwürdig sind und keine Ausbeutung stattfindet?
  4. Was ist dem RR bekannt über den Suchtmittelkonsum im Milieu?

Diese Personen haben das Recht auf Zugang zu präventiven, sozialen und gesundheitsfördernden Massnahmen. Wie erfolgt diese Sicherstellung im Kanton? Welche Angebote gibt es?

  1. Welches Mittel erachtet der RR als das Wirkungsvollste, den Personen aus dem Milieu Zugang zu Informationen zu geben, welche ihnen ihre Rechte und Pflichten in der Schweiz aufzeigen? Welche Erfahrungen machen andere Kantone z.B. mit aufsuchender Sozialarbeit oder Beratungsstellen?
  2. Könnte sich der RR vorstellen, das digitale Meldeverfahren umzugestalten und zu verknüpfen mit dem persönlichen Abholen von Informationen zu Rechtsfragen, Gesundheitsfragen, Prävention und Beratung auf einer Fachstelle? Wie könnte verhindert werden, dass dadurch Betroffene ganz in die Illegalität abgedrängt werden?

 

Begründung:

Für Sexarbeitende wird in einem Flyer der Stadt Basel Menschenhandel wie folgt definiert:

Sie sind Opfer von Menschenhandel, wenn Sie mit falschen Versprechungen in die Schweiz geholt wurden, zur Sexarbeit oder anderen Arbeiten gezwungen werden, Schulden oder Vermittlungsgebühren abzahlen müssen, Gewalt und Drohungen ausgesetzt sind oder Ihnen Geld abgenommen wird.

Prostitution ist in der Schweiz legal, somit auch im Kanton Thurgau. Gleichzeitig existiert kein Gesetz, das für dieses Gewerbe die Grundlagen legt. Weil Prostitution nicht gefördert werden darf, entsteht ein besonderer Status als unselbständig Erwerbende. Dieser ermöglicht keinen arbeitsrechtlichen Schutz.

Diese Personen sind grossmehrheitlich fremdsprachig und wechseln ihren Standort häufig. Von daher sind ihnen auch ihre Rechte und Pflichten nicht bekannt. Zu gesundheitsfördernden Angeboten, Testmöglichkeiten oder sozialer Betreuung haben sie höchst erschwert Zugang. Ihre vulnerable Lebenslage machen sie anfällig für ausbeuterische Arbeitsbedingungen und für gesundheitsgefährdende Freier Wünsche, die auch Präventionsbemühungen zunichtemachen.

Dieses System ist lukrativ und die beteiligten Personen sind daran interessiert, dass möglichst keine Infos nach aussen dringen. Denn die Frauen, die oft aus Ländern mit wesentlich tieferem Lohnniveau in die Schweiz kommen, sind dankbar, dass sie überhaupt Arbeit haben. Die Betreiber profitieren von einem möglichst grossen Profit. Und die Kunden haben Interesse an günstigen, anonymen Bedingungen.

Dass vor diesem Hintergrund nicht einmal mehr Polizeikontrollen durchgeführt werden können, ist nicht akzeptierbar und macht dieses Gewerbe noch mehr zu einem rechtsfreien Raum.

Auch Personen, die Prostitution ausüben brauchen Ausstiegsmöglichkeiten, faire Bedingungen und müssen vor Zwang, Ausbeutung Missbrauch und Gewalt geschützt werden. Dafür sind die geeigneten Ressourcen und Mittel bereitzustellen.

 

Dem Regierungsrat wird im Voraus für die Beantwortung der Fragen gedankt.

 

Winden, Bischofszell, Arbon, Kreuzlingen, Frauenfeld, Zihlschlacht

 

Doris Günter                             Corinna Pasche

EVP                                             CVP

Staubishub 2                            Waldparkstrasse 22

9315 Winden                            9220 Bischofszell

 

Didi Feuerle                              Elina Müller                             

GP                                              SP                                           

Feilen 19                                   Neptunstrasse 9                       

9320 Arbon                              8280 Kreuzlingen         

 

Elisabeth Rickenbach             Peter Schenk   

EVP                                            EDU    

Rüti 10                                      Ob. Hubwiesen 10

8500 Frauenfeld                      8588 Zihlschlacht         

 

„Menschenhandel und Ausbeutung – wo steht der Kanton Thurgau?“

Einfache Anfrage

Die Situation Ausbeutung hat viele unschöne Gesichter: Weltweit sind 40 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel, beinahe die Hälfte davon Frauen, mehr als ein Drittel sogar Kinder. Sexuelle Ausbeutung (Prostitution, Pädophilie, Pornographie, Zwangsheirat) und Ausbeutung der Arbeitskraft (Zwangsarbeit in Haushalten, Schuldknechtschaft, Bettelei etc.) sind die verbreitetsten Formen dieses Verbrechens (94%). Menschenhandel ist laut Bundesamt für Polizei (fedpol) «nichts weniger als mo-derne Sklaverei». 2013 wurden allein in der Europäischen Union 880’000 Menschen unter sklaven-ähnlichen Bedingungen ausgebeutet. 

Die meisten Opfer müssen ihren Körper für Sex verkaufen. Hinzu kommen Menschen, die in Abhän-gigkeit gehalten werden, um ihre Arbeitskraft auszubeuten – in Hauswirtschaft, privater Pflege, Gast-ronomie, Landwirtschaft oder auf dem Bau. Erkenntnisse über Art und Ausmass des Phänomens sind lückenhaft, Experten gehen von einer enorm hohen Dunkelziffer nichtentdeckter Ausbeutungs-situationen aus. 

Die Zahl der erfassten und verfolgten Straftaten ist niedrig (2017: 125 bei Menschenhandel/Art. 182 StGB, 156 Förderung der Prostitution/Art. 195 StGB). Es gilt in Fachkreisen quasi als unbestritten, dass die momentane Rechtslage und -anwendung in der Schweiz kaum abschreckende Wirkung hat: Die Hürden für eine Verurteilung sind hoch (2017: 5 Verteilungen in diesen beiden Bereichen), die Beweisführung aufwändig, das Strafmass bei Verurteilungen oft so gering, dass sich Ausbeutung wirtschaftlich lohnt. Im Klartext: Ausbeutung ist in der Schweiz ein Low-Risk-Geschäft. Kaum geahn-det und deshalb äusserst lukrativ. 

Die überwiegende Zahl der Menschen in der Prostitution verkaufen sich aus wirtschaftlichen Grün-den mangels Alternativen. (u.a. auch im Asylbereich). Studien belegen, dass sie oft suchtabhängig sind und signifikant häufiger seelisch erkranken als der Bevölkerungsdurchschnitt, nicht selten an schweren posttraumatischen Störungen. Diese Prostitution kann als ein Verstoss gegen die Würde des Menschen und die Gleichstellung der Geschlechter bezeichnet werden. 

Die Bekämpfung von Menschenhandel, insbesondere die spezialisierte Strafverfolgung ist hoch komplex und enorm ressourcenintensiv. Die Situation erfordert mehr Priorität seitens Politik und Behörden. 

Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 

1. Wie verbreitet sind Menschenhandel und Ausbeutung im Thurgau? Welche Fakten gibt es da-zu? 

2. Gibt es in der Kantonspolizei eine Fachstelle, die sich dieser Thematik annimmt, falls es diese noch nicht gibt, ist eine solche im Zuge der Umstrukturierung geplant? 

3. Wie werden die Polizisten in diesem speziellen Bereich aus- und weitergebildet, damit wirkungsvoll agiert werden kann? 

4. Grundsätzlich müssen die Arbeitsverträge in den Clubs und Bars den schweizerischen Standards entsprechen, auch für Kurzzeitarbeitende. Dies sicherzustellen ist schwierig. Wie kann im Polizeiall-tag eine Arbeitsausbeutung in den Etablissements erkannt werden? 

5. Als Schwachpunkt wird die Sensibilisierung der Bevölkerung genannt. Welche Massnahmen braucht es, um die Prävention und Aufklärung flächendeckend zu forcieren und die Öffentlichkeit auf die hochgradig kriminellen Machenschaften (u.a. auch bzgl. Loverboys) zu sensibilisieren? 

6. Gesundheitliche Aspekte: Wie ist sichergestellt, dass die Kurzzeitarbeitenden über ihre Möglichkei-ten und Rechte für Tests und Gesundheitschecks informiert sind. Existiert eine niederschwellige, un-bürokratische und kostengünstige Möglichkeit sich testen zu lassen? 

Besten Dank für die Beantwortung unserer Fragen. 

 

Winden, Bischofszell, Arbon, Zihlschlacht, Frauenfeld, Kreuzlingen, 26. Februar 2020 

 

Doris Günter                   Corinna Pasche 

EVP                                   CVP 

Staubishub 2                  Waldparkstrasse 22 

9315 Winden                  9220 Bischofszell 

 

 Didi Feuerle                    Peter Schenk                      Andrea Vonlanthen 

GP                                     EDU                                      SVP 

Feilen 19                          Ob. Hubwiesen 10             Bahnhofstrasse 65 

9320 Arbon                     8588 Zihlschlacht               9320 Arbon 

 

Elisabeth Rickenbach     Elina Müller               Cornelia Zecchinel 

EVP                                    SP                                FDP 

Rüti 10                              Neptunstrasse 9       Berneggstrasse 60 

8500 Frauenfeld             8280 Kreuzlingen      8280 Kreuzlingen 

 

Charta der Religionsgemeinschaften
als Grundlage
für einen religionspolitischen Dialog

Einfache Anfrage

Auch im Kanton Thurgau sind verschiedene Religionsgemeinschaften unterschiedlicher Religionen beheimatet. Manche davon sind staatlich anerkannt, andere nicht. Einige Gemeinschaften leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben und übernehmen soziale Aufgaben, die der Staat nicht leisten könnte.

Der schwindende Einfluss der Landeskirchen und gleichzeitig die Zunahme von Gemeinschaften nichtchristlicher Religionen sowie von Freikirchen löst in der Gesellschaft jedoch auch Verunsicherung und Skepsis aus.

Viele Kantone haben darum den Dialog mit Religionsgemeinschaften gesucht und teilweise institutionalisiert. Dabei stellt sich jedoch immer auch die Frage, wer denn genau die Ansprechpartner für die Behörden sind, da viele Gemeinschaften nicht in Verbänden organisiert sind oder z.B. muslimische Gemeinschaften aufgrund ihrer geografischen Herkunft wenig Übereinstimmung mit anderen Gemeinschaften haben.

Als Basis für einen konstruktiven Dialog könnte eine «Charta der Religionsgemeinschaften» dienen, in der sich Religionsgemeinschaften auf Leitlinien des friedlichen Zusammenlebens einigen und sich darin zu den Werten unserer Gesellschaft, wie zum Beispiel Gleichberechtigung, Transparenz, Dialog bekennen. Gemeinschaften, die sich zu dieser Charta bekennen, setzen damit ein öffentliches Zeichen für das Zusammenleben in Vielfalt und qualifizieren sich damit als Ansprechpartner für die Behörden. Gemeinschaften, welche die Charta nicht unterzeichnen, würden sich damit als solche entlarven, die sich nicht in die Gesellschaft integrieren möchten und nicht am gesellschaftlichen und staatlichen Leben teilhaben wollen.

Die EVP Schweiz hat eine Charta der Religionsgemeinschaften als Beitrag zur Diskussion veröffentlicht. https://www.evppev.ch/newsartikel/action/News/detail/artikel/evp-lanciert-charta-als-leitsaetze-fuer-den-religionsfrieden/ In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welchen institutionalisierten Dialog führt der Kanton Thurgau mit den verschiedenen Religionsgemeinschaften? Sind da auch Minderheiten innerhalb von Religionen und Konfessionen mit dabei?
  2. Falls noch kein institutionalisierter Dialog stattfindet; ist die Regierung bereit, die Idee eines Austauschs zu prüfen?
  3. Kann sich der Regierungsrat eine «Charta der Religionsgemeinschaften» eine geeignete Basis für den Dialog mit Religionsgemeinschaften vorstellen, um so Grundvoraussetzungen für den Dialog zu klären?
  4. Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Situation bezüglich der Religions- und Gewissensfreiheit im Kanton Thurgau? Wo sieht er sonst Handlungsbedarf?

Frauenfeld, 09.09.2019

 

Doris Günter

CVP/EVP Fraktion

Staubishub 2

9315 Winden

 

Medikamentenversuche in Münsterlingen

Am 23. September präsentierte der Regierungsrat der Öffentlichkeit die Studie «Testfall Münsterlingen». Mehrere Tausend Thurgauer Patienten wurden in der Klink mit nicht zugelassenen Medikamenten behandelt. Münsterlingen ist dabei kein Einzelfall, schweizweit wurde in Kliniken mit ungenügend geprüften Medikamenten gearbeitet. Der medizinische Fortschritt benötigt zwar Behandlungsreihen mit nicht zugelassenen Medikamenten. In Münsterlingen wurden diese aber nicht mit der nötigen Wissenschaftlichkeit und oft ohne adäquate Information und Einwilligung der Probanden durchgeführt. Auch darin ist Münsterlingen kein Einzelfall.

Der umfangreiche Nachlass von R. Kuhn bot die Chance konkreten Fragen nachzugehen. Wir danken dem Regierungsrat, dass er diese Chance nutzte und das Forschungsprojekt "Testfall Münsterlingen" ermöglichte. Nach der Publikation bleiben jedoch wichtige Fragen offen.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Beratungs- und/oder Informationsstelle

Die ausführliche Studie, die Tausende Personen betrifft, wird bei Betroffenen und auch bei Angehörigen von Betroffenen Erinnerungen und Fragen aufwerfen. An welche Stelle können sie sich wenden für Auskunft und Beratung? Ist der Regierungsrat bereit, eine Informations- und Beratungsstelle für Betroffene und deren Angehörige einzurichten? Es scheint mir nicht zielführend, dies alleine den Medien zu überlassen.

  1. Fristverlängerung für die Beanspruchung von Solidaritätsbeiträgen

«Testfall Münsterlingen» erscheint eineinhalb Jahre, nachdem die Frist für Anträge für einen Solidaritätsbeitrag des Bundes abgelaufen ist.  In der Einfachen Anfrage von Roland A. Huber vom 24. Januar 2018 schreibt der Regierungsrat auf die Frage nach Entschädigung: Gemäss Artikel 2 AFZFG gelten mögliche Betroffene von Medikamententests in Münsterlingen als Opfer im Sinne des Gesetzes und haben das Recht, einen Solidaritätsbeitrag des Bundes zu beantragen. Das Staatsarchiv ist kantonale Anlaufstelle für solche Betroffene und hat diese, soweit sie von sich aus vorsprachen, stets auf dieses Recht hingewiesen. Das Problem besteht darin, dass sich wohl viele Betroffene dieser Möglichkeit nicht bewusst sind und Anträge nur noch bis zum 31.März 2018 gestellt werden können.

Der Regierungsrat weist auf das Problem des Nichtwissens hin. Nun kommt noch das Problem der abgelaufenen Frist trotz neuer Fakten dazu. Wie gedenkt der Regierungsrat darauf zu reagieren? Wird er sich beim Bund für eine Verlängerung der Frist einsetzen?

  1. Gedenkstätte, weitere Massnahmen der Wiedergutmachung

Der Regierungsrat entschuldigte sich bei den Betroffenen und will vorerst eine Gedenkstätte auf dem Spitalfriedhof erstellen. Weitere Massnahmen bleiben bewusst offen. Gibt es Ideen, welche neben der geplanten Gedenkstätte angedacht sind?

 

  1. Ungeklärte Todesfälle

Ist der Regierungsrat bereit, den in der Studie offen gelassenen Fragen weiter nachzugehen? Insbesondere bleiben die Fragen der ungeklärten Todesfälle offen. Wie gedenkt der Regierungsrat damit umzugehen?

 

Das Forschungsprojekt «Testfall Münsterlingen» bietet die Chance offene Fragen zu klären und den Betroffenen Hilfestellung zu geben. Wir bitten den Regierungsrat nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben.

 

Winden/Frauenfeld, 20. November 2019

                               

 

Doris Günter                         Roland A. Huber

CVP/EVP Fraktion                 glp/BDP Fraktion

Staubishub 2                        Fliederstrasse 19

9315 Winden                        8500 Frauenfeld

 

Pendente Vorstösse




Abgeschlossene Vorstösse



Einfache Anfrage - Weniger Fachpersonal für die Pflege - Elisabeth Rickenbach

Die Beantwortung und weitere Informationen finden Sie hier.

Grossratsgeschäfte

Auf folgender Seite haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Geschäfte seit der Legislatur 1996 einzusehen. http://www.grgeko.tg.ch/